Derzeit wird der Export von Luftfrachtgütern über ein elektronisches System ohne Dokumente durchgeführt, um den Handel zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit auf der Welt Handelsplattform zu erhöhen. Diejenigen, die Zollverfahren für den Export von Waren in elektronischer Form ohne Dokumente (e-Export) durchführen möchten, können dies im Zollbüro des Flughafens Suvarnabhumi tun, indem sie den Anweisungen folgen und die Exportformalitäten abschließen. Aber bei einer Anfrage zur Korrektur von Exportdaten gibt es folgende Schritte:
1. Im Falle, dass die Ware nicht in vollem Umfang außerhalb des Königreichs ausgeführt wird (Short Packing)
1.1 Der Exporteur kann elektronische Daten in das Zollcomputersystem senden, um Änderungen an der Liste der nicht exportierten Waren vorzunehmen und die Anzahl oder Anzahl der Pakete zu bestätigen, die exportiert werden, um genau und korrekt zu sein, ohne dass innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnungsausstellung für die Ware ein Fehler berücksichtigt wird.
1.2 Wenn Sie Informationen nach Ablauf von 10 Tagen nach dem Abschluss des Luftfrachtbriefs ändern möchten und eine "Grüne Linie" erklärt wurde, muss ein Antrag auf Berichtigung solcher Informationen bei der Zollbehörde gestellt werden. Der Exporteur gibt die Informationen zur Exporterklärung manuell ab. Zollabteilung Abschnitt 2 (Gebäude CE, Erdgeschoss). Die Einreichung einer Erklärung der Roten Linie. Ein Mitarbeiter der Zollbehörde, der die Frachtbriefe prüft, wird Verstöße gemäß dem Gesetz prüfen.
2. Wenn Sie die Waren zur Rücknahme überprüfen oder den Export stornieren möchten, bitten Sie den Exporteur, ein Formular zur Überprüfung der Warenrückgabe / Exportstornierung gemäß der Bekanntmachung des Zollamtes Nr. 134/2561 vorzubereiten, um die Informationen in der Warenanmeldung zu korrigieren.
3. Wenn nach dem Export eine Korrektur der Angaben in der Warendeklaration zu anderen Themen erforderlich ist, muss eine Erklärung bei der Zollstelle eingereicht werden. Der Exporteur reicht die Informationen zur Exportdeklaration manuell in Abschnitt 2 der Zollstelle ein (Gebäude CE).
4. Wenn sich das Flugzeug oder die Fluglinie, das Ausfuhrdatum oder die Luftfrachtbriefnummer ändern, muss der Exporteur oder Agent eine Anfrage zur Änderung des Flugzeugnamens, der Fluglinie, des Ausfuhrdatums oder der Luftfrachtbriefnummer gemäß der Bekanntmachung des Zollamts Nr. 134/2561 stellen.
Information vom 19. März 2020.
Quelle: Zollverwaltung des Suvarnabhumi-Flughafens (SorPorPorPor.)
Telefon: +66 2134 1246.