Belege für die Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer im Rahmen der ASEAN-Freizügigkeit für Fachkräfte gemäß den MRAs

Einholen einer Arbeitserlaubnis für Ausländer gemäß den ASEAN-Vereinbarungen zur freien Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte verlangen MRAs die folgenden Dokumente:

  1. Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis und Erneuerung einer Arbeitserlaubnis eines Ausländers gemäß § 59 (Formular Bor.Tor. 25) (1 Original)
  2. Reisepass oder Dokumente, die anstelle von Reisepässen verwendet werden oder Fremdenausweis und Aufenthaltsbescheinigung (1 Original) (1 Kopie)
  3. Nachweis der Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt im Königreich (VISA) (1 Kopie)
  4. Studiennachweis oder eine Berufserfahrungsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers oder Berufserfahrungsbescheinigung des neuen Arbeitgebers (1 Kopie)
  5. Berufslizenz oder Berufsbescheinigung (1 Kopie)
  6. Arbeitsbescheinigung (Formular Bor.Tor. 46) (1 Original)
  7. Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass der Ausländer keine verbotenen Eigenschaften gemäß den Ministerialverordnungen zur Festlegung von Qualifikationen aufweist und die verbotenen Eigenschaften eines Ausländers zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis von 2020 (Gültigkeit des ärztlichen Attests gemäß Angabe des Arztes) (1 Original)
  8. 2 Fotos von Halbkörper, ernstes Gesicht, ohne Hut, ohne Brille, Größe 3 x 4 cm, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten.
  9. Personalausweis oder Kopien anderer von der Regierung ausgestellter Dokumente zur Überprüfung der Identität des Arbeitgebers (1 Kopie)
  10. Reisepass oder eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung des Arbeitgebers und eine Kopie der Arbeitserlaubnis des Arbeitgebers (1 Kopie)
  11. Bescheinigung über die Registrierung einer juristischen Person mit Zielen, nicht älter als 6 Monate (1 Kopie)
  12. Gesellschafterliste (Bor Or Jor. 5) nicht älter als 6 Monate (1 Kopie)
  13. Umsatzsteuer-Registrierungsformular Phor.Por.01 oder Phor.Por.09 (1 Kopie)
  14. Jahresabschluss (1 Kopie)
  15. Dokument mit dem Körperschaftsteuerbericht (1 Kopie)
  16. Vollmacht für jede Person zur Unterzeichnung vor dem Notars und beglaubigt von der thailändischen Botschaft (1 Original)
  17. Lizenz oder Bescheinigung über den ausländischen Geschäftsbetrieb (1 Kopie)
  18. Bescheinigung über die vom Registrar gemäß dem Gesetz über den Betrieb ausländischer Unternehmen 1999 (1 Exemplar)
  19. Nachweis, dass Geld aus dem Ausland mitgebracht wurde, um in Thailand zu investieren (1 Kopie)
  20. Dokumente gemäß den Vorschriften des Arbeitsministeriums von 2009 (1 Kopie)
  21. Amtlicher Personalausweis (1 Kopie)
  22. Bescheinigungsschreiben von Regierungsbehörden/staatlichen Unternehmen/staatlichen Bildungseinrichtungen mit Angabe des Namens, der Position und der Beschäftigungsdauer des Ausländers (1 Originalkopie)
  23. Vertrag oder Kaufvertrag (1 Exemplar)
  24. Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller über Kenntnisse verfügt und Erfahrung, die für die Stelle bei der Beantragung einer Lizenz geeignet sind (1 Kopie)
  25. Vollmacht eines Ausländers mit Stempelsteuer (Falls der Ausländer nicht persönlich zur Antragstellung erscheint und/oder für den Fall, dass der Arbeitgeber eine andere Person mit der Unterschrift in seinem Namen beauftragt (1 Original). Der Bevollmächtigte muss den Originalausweis vorlegen oder andere von der Regierung ausgestellte Dokumente zur Überprüfung der Identität.

Informationen vom 17. Juni 2023
Quelle : Digital Government Development Office
Telefon: +66 2612 6060


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