Unterlagen und Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis für die Durchführung von Mehrfachtransporten von Gütern auf dem Wasserweg

     Unternehmer, die dasselbe Projekt haben, aber mehrere Schiffsfrachten transportieren möchten, gelten als Hindernis für ihre Geschäftstätigkeit. Das Zollamt hat daher Maßnahmen ergriffen, um den Aufwand bei der Vorlage von Frachtdokumenten für diese Unternehmer zu reduzieren. Dies kann gemäß den Bestimmungen des "Mehrere Hafeneinfuhrbegleitdokumente" -Verfahrens erfolgen. Das Zollamt hat nur eine grundlegende Bedingung festgelegt, nämlich dass "die Waren, für die die Genehmigung zur Erstellung mehrerer Hafeneinfuhrbegleitdokumente beantragt wird, vollständig und ohne Fehler oder Überschuss sein müssen". Darüber hinaus müssen Importeure vor der Ankunft des ersten Schiffes im Hafen einen Antrag auf Genehmigung zur Erstellung der mehrfachen Hafeneinfuhrbegleitdokumente stellen, damit die Zollbeamten die Details im Voraus prüfen und überprüfen können.

Die Dokumente, die für die Beantragung der Genehmigung zur Durchführung des Verfahrens für mehrere Hafeneinfuhrbegleitdokumente erforderlich sind, umfassen:

  1. Personalausweis: Der Zollbeamte erstellt eine Kopie des Ausweisdokuments anhand des Originals. Der Antragsteller muss die Kopie vor dem Zollbeamten persönlich unterzeichnen.
  2. Handelsregistereintrag: Das Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung. Der Zollbeamte erstellt eine Kopie des Ausweisdokuments anhand des Originals. Der Antragsteller muss die Kopie vor dem Zollbeamten persönlich unterzeichnen und das Firmenstempel (sofern in der Handelsregistereintragung vorgesehen) anbringen.
  3. Vollmachtsschreiben: Mit den gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angebrachten Gebührenmarken.
  4. Antrag auf Genehmigung zur Erstellung mehrerer Hafeneinfuhrbegleitdokumente und Versicherungsvertrag für mehrere Hafeneinfuhrbegleitdokumente.
  5. Kaufvertrag oder Bestelldokumente für vollständige Warensets.
  6. Warenpreisliste.
  7. Katalog der vollständigen Warensets.
  8. Projektplan oder Betriebs- und Installationsplan für vollständige Warensets.
  9. Formular zur Angabe von Einzelheiten zur Einfuhr mehrerer Hafeneinfuhrbegleitdokumente gemäß den Vorgaben des Zollamtes. Das Formular muss die vollständigen Details der importierten Waren gemäß dem Antrag auf Genehmigung zur Erstellung mehrerer Hafeneinfuhrbegleitdokumente enthalten."

Der Antragsprozess zur Beantragung der Genehmigung zur Durchführung des Verfahrens für mehrere Hafeneinfuhrbegleitdokumente umfasst folgende Schritte:

  1. Überprüfung der Dokumentenvollständigkeit: Es erfolgt eine Überprüfung des Antrags auf Genehmigung zur Erstellung mehrerer Hafeneinfuhrbegleitdokumente und des Versicherungsvertrags für mehrere Hafeneinfuhrbegleitdokumente. Der Antragsteller muss die erforderlichen Dokumente vorlegen und der Zollbeamte überprüft den Antrag sowie die begleitenden Unterlagen.
  2. Dokumentenprüfung: Es erfolgt eine Überprüfung der Informationen in den vorgelegten Dokumenten und Unterlagen, um sicherzustellen, dass ausreichende Informationen für die Entscheidungsfindung vorhanden sind. Zudem wird der Höchstbetrag für die Sicherheitsleistung festgelegt.
  3. Genehmigung oder Benachrichtigung des Entscheidungsträgers: Der Entscheidungsträger prüft den Antrag und teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit. Gleichzeitig wird eine Gebührenanordnung für die Zollverfahrensgebühr für mehrere Hafeneinfuhrbegleitdokumente ausgestellt.
  4. Überprüfung der Dokumentenvollständigkeit: Es erfolgt eine Überprüfung des Antrags zur Zusammenfassung der mehreren Hafeneinfuhrbegleitdokumente sowie die Entgegennahme der eingereichten Dokumente. Der Zollbeamte überprüft den Antrag und die begleitenden Unterlagen.
  5. Dokumentenprüfung: Es erfolgt eine Überprüfung der Zusammenfassung der mehreren Hafeneinfuhrbegleitdokumente sowie der begleitenden Unterlagen. Gleichzeitig wird überprüft, ob die importierten Waren gemäß den mehreren Hafeneinfuhrbegleitdokumenten vollständig sind.
  6. Genehmigung oder Benachrichtigung des Entscheidungsträgers: Der Entscheidungsträger prüft die Zusammenfassung der mehreren Hafeneinfuhrbegleitdokumente sowie die begleitenden Unterlagen und teilt dem Antragsteller das Ergebnis mit. Gleichzeitig wird die Sicherheitsleistung für das Verfahren mit mehreren Hafeneinfuhrbegleitdokumenten an den Importeur zurückerstattet.

Die Öffentlichkeit kann sich direkt an folgende Einrichtungen wenden:

  1. Generalzolldirektion, 1 Soonthornkosa Road, Bezirk Klong Toey, Bangkok 10110.
  2. Zollämter oder Zollstellen, die Dienstleistungen anbieten.

Informationen vom  25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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