Dokumente zur Einrichtung eines Flüssiggaslagers zur Lagerung von flüssigem Petroleumgas

     Gemäß den Vorschriften des Zollamtes ist für die Einrichtung eines Lagerhauses zur Lagerung von Flüssiggas folgende Dokumentation erforderlich:

  1. Ein gültiges, nicht älter als 6 Monate ausgestelltes juristisches Personenzertifikat. Der Zollbeamte fertigt eine Kopie des Dokuments an, die vom Antragsteller mit einer Unterschrift vor dem Zollbeamten beglaubigt werden muss. Die Kopie muss auch mit dem Stempel der juristischen Person versehen werden.
  2. Ein gültiger Personalausweis, der noch nicht abgelaufen ist. Der Zollbeamte fertigt eine Kopie des Personalausweises an, die vom Antragsteller mit einer Unterschrift vor dem Zollbeamten beglaubigt werden muss.
  3. Ein gültiger Reisepass, falls es sich um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, zusammen mit einer Arbeitserlaubnis in Thailand vom bevollmächtigten Geschäftsführer der Gesellschaft.
  4. Handelsregisterauszug (Bor.Jor.2), der nicht älter als 6 Monate ist.
  5. Aktionärsliste (Bor.Jor.5), die nicht älter als 6 Monate ist.
  6. Eine Kopie der Mehrwertsteuerregistrierungsbescheinigung (Por.Por.20), die vom Zollbeamten beglaubigt werden muss. Der Antragsteller muss die Kopie mit seiner Unterschrift vor dem Zollbeamten beglaubigen. Das juristische Personenzertifikat muss ebenfalls beglaubigt werden.
  7. Eine Vollmachtserklärung mit Gebührenmarken gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  8. Ein gültiger Personalausweis des Vollmachtgebers, der die Vollmacht unterzeichnet hat.
  9. Dokumentation mit Details zur Einrichtung des Lagerhauses, die vom Antragsteller mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel beglaubigt werden muss. Der Antragsteller muss auch beglaubigte Kopien vorlegen, indem er sie mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigt.
  10. Dokumentation mit Details zur internen Kontrollsysteme für die Lagerverwaltung. Der Antragsteller muss diese Dokumente mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel beglaubigen. Der Antragsteller muss auch beglaubigte Kopien vorlegen, indem er sie mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigt.
  11. Dokumentation mit Details zu den Einrichtungen und Geräten für das Lagerhaus.
  12. Dokumentation mit Details zu den zu lagernden Waren im Lagerhaus.
  13. Dokumentation mit Details zum internen Kontrollsystem für den Import- und Exporthandel und den Lagerbestand, die für die Berichterstellung an das Zollamt verwendet werden können.
  14. Dokumentation zur Grundstückseigentumsurkunde und den damit verbundenen Bauwerken. Falls das Grundstück verpfändet wird, muss eine Zustimmungserklärung des Kreditgebers vorgelegt werden. Falls die Zustimmungserklärung von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wird, muss der Antragsteller eine Vollmachtserklärung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorlegen. Der Vollmachtgeber und der Vollmachtnehmer müssen die beglaubigten Kopien ihrer Dokumente mit ihrer Unterschrift bestätigen. Bei mehreren Grundstückseigentumsurkunden muss das Unternehmen eine klare Darstellung des Bereichs auf Bildern vorlegen. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  15. Der Finanzbericht darf keine kumulativen Verluste aufweisen. Für neu gegründete Unternehmen müssen Schätzungen des zukünftigen Gewinns und Verlusts für die nächsten 3 Jahre vorgelegt werden. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  16. Farbfotos des geplanten Standorts müssen vorgelegt werden. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  17. Eine Übersichtskarte des geplanten Standorts im Format A4 (nicht größer als 22 x 30 cm). Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  18. Ein Layoutplan des Betriebsgeländes im Format A2 (nicht größer als 40 x 60 cm). Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  19. Eine Genehmigung für die Nutzung des geplanten Standortes für das Lagerhaus zur Lagerung von Flüssiggas gemäß dem Kraftstoffkontrollgesetz von 1999 oder andere entsprechende Genehmigungen gemäß den geltenden Gesetzen. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  20. Eine Bescheinigung über die Überprüfung und Zertifizierung des Volumens von Tanks und Rohrleitungssystemen für die Versorgung. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  21. Eine Kartenzeichnung des Rohrleitungssystems für die Zufuhr und Abfuhr von Flüssiggas. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.
  22. Farbfotos des geplanten Standortes müssen vorgelegt werden, falls eine Betriebsgenehmigung beantragt wird. Der Antragsteller muss beglaubigte Kopien mit seiner Unterschrift und dem Firmenstempel bestätigen.

Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


Kommentar

Copyright 2022, All Rights Reserved.
Website-Besuchsstatistiken : 69,247,322