Der Nationalpark steht unter dem Gesetz über Nationalparks zum Schutz von geschützten Waldgebieten und zur Erhaltung. Jeder, der beabsichtigt, nicht geschützte Waldprodukte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Waldressourcen innerhalb des Nationalparkgebietes zu sammeln, muss eine ordnungsgemäße Genehmigung beantragen. Dazu ist der zuständige Distriktbeamte oder der Bezirksverwaltungsbeamte am Standort des Waldes gemäß den Bestimmungen der Ministerialverordnung Nr. 1.107 von 1985 (B.E. 2528) gemäß dem Gesetz über Nationalparks zu kontaktieren und den Anweisungen gemäß der Verordnung des Forstamtes zur Genehmigung der Sammlung von Waldprodukten innerhalb des Nationalparks von 1986 (B.E. 2529) zu folgen. Die folgenden Schritte sind zu befolgen:
Jeder Schritt wird von den zuständigen Stellen des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt oder des Provinzamtes durchgeführt.
Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060