Die Schritte und Bedingungen für die Beantragung einer Erlaubnis zum Sammeln von nicht geschützten Waldprodukten innerhalb eines Nationalparks

     Der Nationalpark steht unter dem Gesetz über Nationalparks zum Schutz von geschützten Waldgebieten und zur Erhaltung. Jeder, der beabsichtigt, nicht geschützte Waldprodukte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Waldressourcen innerhalb des Nationalparkgebietes zu sammeln, muss eine ordnungsgemäße Genehmigung beantragen. Dazu ist der zuständige Distriktbeamte oder der Bezirksverwaltungsbeamte am Standort des Waldes gemäß den Bestimmungen der Ministerialverordnung Nr. 1.107 von 1985 (B.E. 2528) gemäß dem Gesetz über Nationalparks zu kontaktieren und den Anweisungen gemäß der Verordnung des Forstamtes zur Genehmigung der Sammlung von Waldprodukten innerhalb des Nationalparks von 1986 (B.E. 2529) zu folgen. Die folgenden Schritte sind zu befolgen:

  1. Der Antragsteller reicht einen Antrag zusammen mit den relevanten Dokumenten beim zuständigen Beamten ein. Der Beamte überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Dokumente.
  2. Der zuständige Beamte prüft das beantragte Gebiet und erstellt einen Bericht über die Ergebnisse der Überprüfung. Dieser Prozess dauert 10 Arbeitstage.
  3. Die relevanten Beamten führen eine Untersuchung über die vorhandenen Waldressourcen durch, um zu prüfen, ob eine Genehmigung zur Sammlung angemessen ist. Es wird ein Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung erstellt, dieser Prozess dauert 15 Arbeitstage.
  4. Der Provinzgouverneur genehmigt die Erlaubnis zur Sammlung von Waldressourcen und informiert das Forstamt darüber. Dieser Prozess dauert 15 Arbeitstage.

     Jeder Schritt wird von den zuständigen Stellen des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt oder des Provinzamtes durchgeführt.

Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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