Die Antragsteller für eine Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten müssen gemäß der Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Genossenschaften über die Registrierung und Verlängerung der Registrierung gefährlicher Substanzen, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Genossenschaften im Jahr 2008 übernommen wurde, handeln. Ebenso die Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Genossenschaften, die die Hauptkriterien und Verfahren zur Registrierung, Ausstellung und Verlängerung der Registrierung gefährlicher Substanzen, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Genossenschaften im Jahr 2009 übernommen wurde, sowie die Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Genossenschaften zur Festlegung der Konzentration in jedem Rezept gefährlicher Substanzen in jeder Version, die registriert wird, handeln.
Für die Ausstellung einer Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von fertigen Produkten sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Schritte zur Ausstellung einer Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten umfassen:
Bitte beachten Sie, dass für die Genehmigung zum Import von gefährlichen und hochkonzentrierten Proben zur Herstellung von Fertigprodukten eine Gebühr in Höhe von 300 Baht erhoben wird. Diese Dienstleistung kann bei der Gefahrstoffkontrollgruppe, dem Büro für Kontrolle pflanzlicher und landwirtschaftlicher Materialien des Landwirtschaftsministeriums, Telefonnummer +66 2579 7986, in Anspruch genommen werden.
Informationen vom 17. Mai 2023.
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060