Zollverfahren für den Import von Waren auf dem Landweg und Einreichung der Einfuhrfrachtbriefe.

     Für diejenigen, die Waren über das Land aus dem Ausland einführen möchten: Wenn die für den Warentransport verantwortliche Person die Verfahren abgeschlossen hat, muss ein Bericht über das ein- und ausgehende Fahrzeug sowie eine Einreichung des landgestützten Frachtbriefs (Car Manifest) ausgefüllt werden, um den Fahrzeugverkehr, der die Grenze passiert, bis zur Zollabfertigung zu kontrollieren. Importeure müssen eine Einfuhrerklärung mit Erklärungen zu Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer (Kor Sor Kor. 99/1) gemäß den vom Zollamt festgelegten Standards und Formaten elektronisch in das Computersystem des Zollamtes einreichen, sobald das System überprüft wurde. Der landgestützte Frachtbrief (Car Manifest) muss ebenfalls belastet werden, wenn festgestellt wird, dass die Informationen korrekt sind. Das Computersystem gibt dem Importeur dann eine Importerklärungsnummer, um mit der Zahlung der Steuern zu beginnen, und wartet dann auf die Freigabe aus dem Zollkontrollbereich.

Informationen, die für die Einreichung der Einfuhrerklärung vorbereitet werden müssen:

  • Preisliste für das Produkt (Rechnung)
  • Detaillierte Verpackungsliste (Packing List)
  • Konnossement
  • Rechnung für Versicherungsprämie
  • Lizenz oder Autorisierungsschreiben für eingeschränkte Waren oder Waren, die einer Einfuhrkontrolle unterliegen
  • Ursprungszeugnis (bei Anfrage zur Senkung von Zöllen)
  • Andere Dokumente wie Dokumente, die die Zutaten, Eigenschaften und Verwendung des Produkts usw. zeigen.

Es gibt 4 Möglichkeiten, um die Daten der Einfuhrerklärung in das Computersystem des Zollamtes einzureichen:

  • Der Importeur reicht die Informationen zur Einfuhrerklärung selbst ein. Die Daten müssen zuerst beim Zollamt als Zollabfertigung registriert werden.
  • Importeure ernennen Zollagenten, um die Informationen zu senden.
  • Importeure erhalten einen Servicezähler (Service Counter) zur Übermittlung von Informationen.
  • Der Importeur reicht die Einfuhrerklärung als Dokument zusammen mit detaillierten Informationen zur Einfuhrerklärung (Schlüsselaufzeichnung) beim Importzoll ein.

Informationen vom 19. März 2020
Quelle: Zoll Aranyaprathet, Regionalzollamt 1
Telefon : +66 3723 0313


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