Zollabfertigungsverfahren für Seeeinfuhren und Registrierungsvorbereitungen bei der Zollbehörde

      Seefracht ist eine beliebte Art des Transports unter Import-Export-Operatoren, da es die einzige Art des Transports ist, die große Warenmengen transportieren kann. Es gibt auch eine große Nachfrage nach Fracht, die günstiger ist als andere Arten von Transport. Unternehmer, die Waren importieren oder exportieren möchten, müssen die Zollabfertigungsverfahren streng einhalten.

      Derzeit hat die Zollabteilung ein elektronisches System für die Zollabfertigungsdienstleistungen entwickelt. Es wird als TCS-System bezeichnet, um die Arbeit der Betreiber zu erleichtern. Interessierte Unternehmer müssen sich registrieren, um Informationen in der Datenbank des Systems zu speichern. Registrierte Personen können sich autorisieren, um die Zollabfertigung an ihrem Computer oder über einen persönlichen Service Desk oder an einem Kundendienstpunkt der Zollabteilung am Import-Export-Punkt durchzuführen.

Die für die Registrierung des TCS-Systems beim Zollamt erforderlichen Dokumente umfassen:

  1. Anfrage zur Abwicklung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Freigabe von Waren (gemäß vom Zollamt festgelegtem Formular)
  2. Identitätsnachweis
  3. Kopie des Hausregisters
  4. Steueridentifikationsnummer oder eine Bescheinigung über die Zahlung der Einkommenssteuer durch die Bevölkerung.
  5. Bescheinigung über den Abschluss des Zollmakler-Ausbildungskurses des Instituts für Zollwesen, des Personalmanagements, des Zollamtes, von Verbänden oder Einrichtungen, die vom Zollamt zertifiziert sind, oder Zertifikat über Fortbildungskurse für Zollspezialisten vom Institut für Zollwissenschaften, dem Personalmanagement und dem Zollamt.
  6. Bescheinigung über die Tätigkeit als Zollmaklermitarbeiter für diejenigen, die keine Abfertigungskarte oder Zollhelferkarte haben. Der Mitarbeiter hat eine Ausbildung durchlaufen und wurde gemäß Bekanntmachung Nr. 13/2549 des Zollamtes vom 31. Dezember 2008 von der Zollakademie geprüft.
  7. Ein 1-Zoll-Foto mit direktem Gesichtsausdruck, das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde.
  8. Eine Kopie der Unterlagen gemäß den Punkten (2) - (5) mit einer Unterschrift, die die Richtigkeit bestätigt.

     Interessierte können im Bereich Registrierung und Privilegien, Büro für Formalitäten und Zollwerte, im Zollamt oder über den Zoll eine Anfrage stellen. Die registrierte Person kann jedoch innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der Genehmigung für die Ausgabe von Waren arbeiten.

Informationen vom 12. Juni 2017
Quelle: Zollhafen Laem Chabang (SorTorThor.)
Telefon : +66 3840 7701


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