Für Unternehmer, die Waren per Seetransport aus dem Ausland importieren möchten, können Zollverfahren über ein elektronisches System namens TKS durch Registrierung und Speicherung von Informationen in der Datenbank des Systems durchgeführt werden. Es ist notwendig, Dokumente für die Zollabfertigungsverfahren zur Einfuhr von Waren vorzubereiten. Der Ablauf der Formalitäten bei der Einfuhr von Waren per Seetransport wird wie folgt erklärt:
1. Der Importeur oder Agent bereitet die Deklarationsdaten auf seinem Computer oder über den Schalterdienst vor und sendet die Deklarationsdaten an den Computer des Zollamts. Das Zoll-Computersystem überprüft die Informationen anhand der Referenzdatei, ermöglicht Genehmigung/Freigabe, und überprüft die Frachtbriefnummer des Schiffes automatisch über das Computersystem.
2. Bei der Freigabe der Waren wird ein Risikomanagementsystem verwendet, um eine Überprüfungsanforderung gemäß den Bedingungen, die von den Zollbehörden im Profilsystem festgelegt wurden, zu bestellen, um die Erklärung in 2 Gruppen zu gruppieren, die für die Überprüfung geöffnet werden müssen (rote Linie) oder um von der Überprüfung freigestellt zu werden (grüne Linie), und um die Überprüfung automatisch zusammen mit der Antwort an den Operator über elektronische Mittel zu bestellen und das Depot oder den Hafen zu benachrichtigen, wobei das Ergebnis der Zollinspektion bekannt ist.
- Im Falle der Freigabe können Unternehmer das Depot oder den Hafen kontaktieren, um die Ware sofort abzuholen.
- Im Falle einer Überprüfung können Unternehmer das Lager oder den Hafen kontaktieren, um die Waren zur Überprüfung vorzubereiten, und dann die Zollbeamten kontaktieren, um die Waren freizugeben.
- Zahlung und Einzahlung von Steuerversicherungen. Betreiber können entweder auf dem Zollamt bezahlen und eine Einzahlung tätigen oder die Einzahlung über Online-Banking (E-Payment) vornehmen.
- Platzierung einer Steuerbürgschaft. Der Betreiber kann entweder eine Bürgschaft beim Zollamt platzieren oder eine Einzahlung über Online-Banking (elektronische Bürgschaft) leisten.
- Wareneingangskontrolle bei der Ausfuhr - dies ist eine Kontrolle am Hafen, der in der Warenliste angegeben ist, in den die Waren geliefert wurden. Unternehmer können jedoch die Waren zur Überprüfung und Freigabe außerhalb des Einführungshafens bewegen, müssen jedoch im Voraus während des Deklarationsprozesses der Waren über die Computer-System des Zollamtes informiert werden.
3. Der Importeur bringt die Warendeklaration zusammen mit der Steuerquittung und den Lieferdokumenten (D/O) mit, um die Freigabe der Waren im Hafen fortzusetzen, die Beladung und Entladung der importierten Produkte im Lager, Werk oder Unternehmen zu ermöglichen.
4. Importeure oder Agenten müssen Preislisten für mindestens 6 Monate in Form von Computermedien aufbewahren, um die Warendeklaration nach der Freigabe zu überprüfen, die als Bericht auf Anfrage des Zollamtes veröffentlicht werden kann, wie folgt:
- LISTE DER IMPORT-/EXPORT-RECHNUNGEN NACH DEKLARATIONSPUNKTEN
- LISTE DER IMPORT-/EXPORT-RECHNUNGEN NACH RECHNUNGSPUNKTEN
- IMPORT-/EXPORT-LISTE DER RECHNUNGEN
Informationen vom 12. Juni 2017
Quelle: Zollamt des Hafens Laem Chabang (SorTorThor.)
Telefon : +66 3840 7701