Exportformalitäten gemäß dem A.T.A. Carnet umfassen folgende Verfahren:
Hinweise für den Export mit dem A.T.A. Carnet:
1. Der Exportform (gelb) Teil des EXPORTGUTSCHEINS kann als Ersatz für die Ausfuhrerklärung verwendet werden. Der Rückteil (EXPORTKONTROLLE) wird als Rücksendeschein verwendet.
2. Import-Export mit Verwendung eines Garantiedokuments (A.T.A. Carnet). Importeure-Exporteure können diese Dokumente als Garantie für Steuern, Zölle und Gebühren für vorübergehend importierte Waren im Rahmen jeder relevanten Konvention verwenden.
3. Die Befreiung von der Lizenz wird nur für den Import und gemäß den Bedingungen aller 4 Importkonventionen gewährt.
- Warenexport unter Verwendung des Exportformulars (gelb), das später bei der Ausfuhr zurückgegeben wird, sofern es ein Gesetz oder eine Bestimmung gibt, die eine Erlaubnis erfordert, sollte eine normale Lizenz vorliegen.
- Vorübergehend eingeführte Waren, die dann unter Verwendung des Rücksendeformulars (weiß) (RE-EXPORT) zurückgesandt werden. Wie üblich, vorübergehender Import mit einer Einfuhrlizenz. In der Lizenz wirdauch das Datum der Ausfuhr angegeben. Daher gilt dies als Import-Export-Lizenz im selben Ausgabeformat.
4. Im Falle des Fehlens einer Kopie des Garantiedokuments (ATA-Carnet) kann der Importeur die Handels- und Industriekammer, die das Dokument ausgestellt hat, kontaktieren, wenn das Dokument zerstört, verloren oder gestohlen wurde. Neue Dokumente werden als Ersatz für Verlorene ausgestellt.
Informationen vom 21. Mai 2019.
Quelle: Zollabteilung des Flughafens Suvarnabhumi (SorPorPor.)
Telefon: +66 2134 1246.