Wiedereinfuhr- und Wiederausfuhrverfahren nach dem A.T.A.-Carnet-System

Der Ablauf für die erneute Einfuhr von Waren gemäß dem A.T.A.-Carnet-System lautet wie folgt:

  1. Der Importeur bringt den (IMPORT-)KÖRPER des Carnets sowie die Paare von Voucher-Blättern (RE-IMPORT VOUCHER) und Begleitdokumente ins Importbüro oder zur Zollstelle.
  2. Der Zolldienst prüft die Unterlagen. Wenn alles für den Export korrekt war, wird die Befreiung von Zöllen geprüft und alle Dokumente werden dem Importeur zur Überprüfung und Freigabe der Waren bereitgestellt. Wenden Sie sich an die Abteilung für Warenkontrolle und holen Sie die Waren aus dem Zollbereich.

Die Formalitäten für die erneute Ausfuhr von Waren gemäß dem A.T.A.-Carnet-System sind wie folgt:

  1. Der Exporteur stellt das Wiederausfuhrdokument (weiß) auf beiden Gegenstücken (COUNTERFOIL) und ein Paar Voucher (WIEDERAUSFUHR-VOUCHER) vollständig ausgefüllt zusammen mit Begleitdokumenten im Ausfuhrbüro oder an der Ausfuhrzollstelle vor.
  2. Die Zollbehörde prüft die Dokumente und gibt eine Befreiungsnummer oder eine Zollzahlungsnummer (falls erforderlich) aus und übergibt alle Dokumente an den Exporteur zur Zahlung des Zolls (falls erforderlich). Der Exporteur wendet sich an die Produktinspektionsabteilung und erhält die Waren aus dem Zollbereich.

Informationen vom 21. Mai 2019.
Quelle: Zollverwaltung des Suvarnabhumi-Flughafens (SorPorPor).
Telefon : +66 2134 1246.


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