Die aktuelle Praxis der Zollabfertigung von Exportluftfracht erfolgt über das elektronische System ohne Dokumente. Ziel ist es, den Handel zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit auf der globalen Handelsplattform zu erhöhen. Personen, die die elektronischen Exportzollverfahren ohne Dokumente im Zollamt des Flughafens Suvarnabhumi durchlaufen möchten, müssen im Zolldienst registriert sein und ihre Daten in die Datenbank des Computersystems des Zolldienstes eingeben. Es gibt verschiedene Phasen der Zollabfertigung wie folgt.
Die Durchführung der Exportformalitäten in der Freizone des Flughafens Suvarnabhumi erfolgt wie folgt.
Für Exporteure, die keinen Zollagenten für die Zollabfertigung engagieren, können diese dies selbst tun, indem sie sich als Zollagenten registrieren lassen oder die Zollverfahren an anderen Zollstellen im ganzen Land durchführen. Um sich in der Freihandelszone des Flughafens Suvarnabhumi zu registrieren, kann dies im Hauptverwaltungsbüro im 2. Stock des Gebäudes der Zollbehörde des Flughafens Suvarnabhumi (BC-1) unter der Telefonnummer 0 2134 1236 erfolgen.
Nachweise, die für die Registrierung verwendet werden.
Im Falle von juristischen oder physischen Personen, die sich in das VAT-System eintragen:
Für natürliche Personen gelten folgende Anforderungen:
Personalausweis oder Reisepass Verwendung des Registrierungsformulars gemäß Bekanntmachung des Zollamts Nr. 2 61/2561 und 64/2561 vom 27. Februar 2018, Nr. 1-1**, das auf der Webseite des Zollamts unter www.customs.go.th heruntergeladen werden kann.
Informationen vom 19. März 2020.
Quelle: Zollverwaltung des Flughafens Suvarnabhumi (SorPorPorPor.)
Telefon: +66 2134 1246.