Gemäß dem Arbeitssuchenden- und Arbeitsschutzgesetz 1985 ist es in Artikel 30 verboten, Arbeitssuche im Ausland zu leisten, es sei denn, Sie erhalten eine Zulassung von einem Zwischenvermittler und in Artikel 50 ist es untersagt, ausländische Arbeitgeber oder Vertreter selbst zu bewerben, um Arbeit in Thailand zu finden, um in einem anderen Land zu arbeiten. Es ist daher nicht erlaubt, sich an das Arbeitsamt oder die Arbeitsabteilung zu wenden, in der sich der Antragsteller befindet (Ausländische Arbeitserlaubnis).
Für die Beurteilung des Antrags sind die folgenden Dokumente erforderlich.
- Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Arbeitssuchende im Ausland (JorNgor. 5) (Original)
- Führungszeugnis und Fingerabdruck (Original) innerhalb von 30 Tagen
- Die Registrierungsbescheinigung des Unternehmens (1 Kopie) nicht länger als 6 Monate ausgestellt und zeigt, dass das eingetragene Kapital und das eingezahlte Kapital nicht weniger als eine Million Baht betragen, einschließlich Zielen und Prokurist Juristische Person, die eine Erlaubnis beantragt Die Anzahl der Aktionäre und das Kapital von Aktionären, die thailändische Staatsangehörige sind, dürfen nicht weniger als drei Viertel der Gesamtzahl der Aktionäre und des Kapitals der Aktionäre betragen.
- Vollmacht (1 Kopie) mit Gebührenmarken 30 Baht
- Personalausweis und Kopie des Hausregisters der Unterschriftsberechtigte Person des Unternehmens (1 Kopie)
- Hausregister oder Personalausweis oder erste Seite des Reisepasses (bei Ausländer) von allen Direktoren (1 Kopie)
- Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass die bevollmächtigte Person im Namen der juristischen Person, die die Lizenz beantragt und unterschreibt nicht inkompetent oder quasi-inkompetent sein (nicht länger als 1 Monat)
- 3 Fotos, Halbkörper, gerades Gesicht, ohne Hut, ohne Brille (3 Originalkopien), Größe 4x6 cm, des Zeichnungsberechtigten (aufgenommen innerhalb von 6 Monaten)
- Dokumente, aus denen das Eigentum hervorgeht oder Besitz des Bürostandortes (1 Kopie)
- Lageplan und Fotos der Betriebe (1 Satz Original), Fotos sowohl innerhalb als auch außerhalb des Büros.
- Beschäftigungssicherheit (1 Originalkopie) von Beschäftigungssicherheit in Höhe von 5 Millionen Baht (Bargeld oder thailändische Staatsanleihen) oder Bankgarantievertrag (im Falle eines Bankgarantievertrags muss den im Formular Jor.2 angegebenen Text enthalten.
- Vollmacht (1 Originalkopie), versehen mit einem 10 Baht Gebührenmarken, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und der Originalausweis des Bevollmächtigten
Informationen vom 17. Juni 2023
Quelle : Büro für digitale Regierungsentwicklung
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