Die Einwanderungsbehörde in Thailand für den Wasserverkehr
Die Einwanderungsbehörde für den Wasserverkehr zielt darauf ab, die Kontrolle von Einwanderern auszuüben und die heimliche Einfuhr von Personen zu verhindern. Personen, die einreisen möchten, müssen die erforderlichen Dokumente wie folgt vorlegen:
Verfahrensweise
1. Der Eigentümer oder Betreiber des Fahrzeugs benachrichtigt die Einwanderungskontrollstelle, das diesen Hafen, Station oder Gemeinde überwacht, über das Datum und die Ankunftszeit des Fahrzeugs gemäß dem Frist laut Formular TorMor.2/01, bevor das Fahrzeug eintrifft.
Wenn der Eigentümer oder Betreiber des Fahrzeugs die Anforderungen nicht erfüllen kann, muss er dies dem am nächsten Einwanderungskontrollzentrum mitteilen, dass es nach der Ankunft des Fahrzeugs nach Thailand aufgenommen wird, damit die Sachbearbeiter das Fahrzeug gemäß dem mitgeteilten Zeitplan rechtzeitig überprüfen können.
2. Die Beamten überprüfen die Passagierlisten, ob die vom Fahrzeugbesitzer oder -betreiber informierten Passagierangaben tatsächlich übereinstimmen und korrekt sind.
3. Die Beamten überprüfen die Passagierlisten (TorMor.3/1) mit den Reisepässen oder Reisedokumenten (Ersatz des Passes), sowie die Überprüfung der Listen von verbotenen Personen (Schwarze Liste).
4. Wenn die Angaben auf ihre Richtigkeit überprüft wurden, stempelt der Beamte den Pass oder die Reisedokumente (Ersatz des Passes) und die Ankunfts- und Abreisekarte (TorMor. 6) ab.
5. Im Falle der Entdeckung eines ausländischen Passagiers, der eine unerwünschte Person ist oder bei dem vernünftigerweise anzunehmen ist, dass ihm die Einreise in das Königreich Thailand verboten ist, hat der Beamte das Recht den Eigentümer oder Fahrzeugbetreiber anzuweisen, diesen Ausländer zuerst im Fahrzeug oder an einem beliebigen Ort zur Überprüfung zu befördern. Wenn es Merkmale einer Person gibt, deren Einreise ins Königreich Thailand verboten ist, muss der Eigentümer oder Fahrzeugbetreiber die Person aus dem Königreich Thailand entfernen und eine Geldstrafe zahlen, eine Benachrichtigung zur Überwachung unerwünschter Personen gemäß Formular TorMor.34, TorMor.35 wird ausgestellt.
Quelle: Einwanderungsbehörde Phang Nga.
37 Moo 3, Tambon Tha Nam Phut, Amphoe Mueang, Provinz Phang Nga,
Telefon : +66 7546 0512
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