Eine andere Art von Visum ist das Höflichkeitsvisum, das darauf beschränkt ist, ein vorübergehendes Visum für die Einreise in das Königreich Thailand für einen der folgenden Zwecke zu erhalten.
• Erlangung eines Visums für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen oder eines einem Diplomaten- oder Dienstpass gleichwertigen Reisepasses der Vereinten Nationen für andere Zwecke als den Aufenthalt im Königreich für diplomatische, konsularische oder offizielle Aufgaben.
• Diejenigen, die ein Visum für gewöhnliche Passinhaber erhalten möchten, müssen als Besucher, Gast einer Regierung oder Regierungsbehörde in das Königreich Thailand einreisen.
Der Antragsteller muss ein Schreiben des Außenministeriums oder der Botschaft/dem Konsulat/Regierungsbüro des ersuchenden Landes oder der Agentur oder Organisationen des Systems der Vereinten Nationen, denen der Antragsteller angehört, oder thailändischen Regierungsbehörden, vorlegen. Aus der Bescheinigung müssen Name, Ort und Zweck der Reise eindeutig hervorgehen.
Dieses Höflichkeitsvisum ist gebührenfrei und jeweils 90 Tage gültig und kann sich maximal 90 Tage in Thailand aufhalten. Generell wird Ihnen die Ausländerbehörde keinen Aufenthalt gestattet, außer in Notfällen oder Fällen höherer Gewalt, die eine Ausreise nicht möglich ist. Bei der Beantragung einer Aufenthaltsverlängerung bei der Einwanderungsbehörde muss der Antragsteller über eine Bescheinigung des Außenministeriums verfügen, in der jeder Fall mitgeteilt wird, um die Angelegenheit einer autorisierten Person zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen. Der Antragsteller muss eine Gebühr zahlen, wenn er wie gewöhnlich beantragt.