Ausländer kommen nach Thailand, um zu reisen, zu studieren oder geschäftlich. Sie können ein eigenes Interesse haben oder überredet werden, in Thailand einen Anwaltsberuf aufzunehmen. Ausländer dieser Art müssen eine Änderung des Visumtyps beantragen. Dies ist ein Visum für die Arbeit in einem Unternehmen.
Dokumente für die Beantragung einer Änderung des Visumtyps, um im Unternehmen/ Firma /Partnerschaft (Code B) arbeiten zu können, müssen sein:
1. Formular TorMor.86, nur für Ausländer mit einem Touristen- oder Transitvisum.
Beantragung einer Änderung des Visumtyps oder TorMor 87, nur für Ausländer, die kein Visum haben. Einige Arten von Ausländern dürfen sich im Königreich Thailand aufhalten (Typ Pho. 30, PhoPho. 30 und Phopho. 90), um ein Visum zu erhalten.
2. Passkopie (z. B. Personalienseite, Einreisestempel, Aufenthaltsstempel (falls vorhanden), Ausreisekarte (TorMor.6))
3. Ein Foto 4x6 cm oder 2 Zoll.
4. Bargeld in Höhe von 2.000 Baht (THB)
5. Ein Schreiben, in dem die Notwendigkeit erklärt wird, Ausländer für die Arbeit einzustellen, und eine Bitte um Zusammenarbeit bei der Erlangung oder Beantragung einer Änderung des Visumtyps (Es ist notwendig, den Namen des Unternehmens, den Namen des Antragstellers, die Position, die Kenntnisse, die Fähigkeiten und den Grund für die Erlangung oder Beantragung einer Änderung des Visumstyps für NON-B anzugeben.)
(Betreff: Beantragung einer Visumsänderung. An den Leiter der Einwanderungsbehörde)
6. Arbeitsbescheinigung (in Form des Arbeitsamtes)
7. Eine Kopie der Registrierungsbescheinigung einer juristischen Person (bestätigt durch den Registrator nicht länger als 6 Monate)
8. Kopie der Registrierungsbescheinigung einer juristischen Person (Formular PorKor 0401)
9. Kopie der Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Registrierung (Por Por 20), Antrag auf Änderungsmitteilung zur Umsatzsteuer (Por Por 09)
Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung (Por Por. 01), Gesellschaftsvertrag zur Kapitalerhöhung und Aktionärsliste (Por Or Jor. 5) (beglaubigt durch die Registerstelle vor nicht mehr als 6 Monaten)
10. Kopie des Jahresabschlusses für das letzte Jahr. (Muss vom Handels- oder Finanzministerium verifiziert und zertifiziert werden)
11. Kopie der Einkommensteuer (Por.Ngor.Dor.50)
(Eine Kopie der Steuer muss vom Handels- oder Finanzministerium mit einer Quittung bestätigt und bestätigt werden.)
12. Eine Kopie der Dokumente über die Ausbildung des Ausländers und eine Kopie der Dokumente, die die Berufserfahrung bestätigen. (Dokumente müssen ins Englische übersetzt und von einer ausländischen Botschaft in Thailand oder im Ausland, der Abteilung für Rechtsangelegenheiten, der Abteilung für konsularische Angelegenheiten des Außenministeriums von Thailand, beglaubigt werden.
13. Bescheinigung über Ausbildung und Berufserfahrung (Formular SorTorMor.4) (Eine Kopie des Personalausweises mit der Unterschrift des Zeugen muss beigefügt werden)
14. Eine Kopie der Steuerliste der thailändischen Arbeitnehmer (Por. Ngor. Dor. 1) (für die letzten 3 Monate, zusammen mit der Liste der thailändischen Arbeitnehmer vom 1. bis zum Letzten. Diese muss vom Finanzamt beglaubigt werden und einreichen mit der Quittung.)
15. Aufforderungsschreiben zur Zusammenarbeit von den folgenden Organisationen: 1)„Office of the Board of Investment“; 2) der „Industrial Property Authority“ oder der „Oil Industry Authority of Thailand“ (im Falle einer BOI-Förderung)
16. Es ist notwendig, ein Farbfoto des Unternehmens vorzulegen, das das Gebäude zeigt, ein Schild mit dem Namen des Unternehmens, Arbeitsbedingungen mit arbeitenden Mitarbeitern, Desktops in Unternehmen oder Gebäuden oder Lagern, die die Art der Arbeit zeigen, etwa 6-7 Fotos. Ausländer müssen mit dem Direktor fotografiert werden und eine Kopie des unterschriebenen Ausweises des Direktors beifügen (wenn der Direktor ein Ausländer ist, muss eine Kopie des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis beigefügt werden).
17. Wenn im PhoNgoDor 50 (Seite 5, Zeile 3) keine Wasser- und Stromrechnungen vorhanden sind, müssen Sie den Mietvertrag, Wasserrechnungen, Stromrechnungen, Telefonrechnungen (letzte 3 Monate) vorlegen.
18. Firmenkarte
19. Beglaubigungsdokumenten der zuständigen Behörden müssen Zahlungsbelege für die Beglaubigung und/oder deren Kopien beigefügt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass die Erlaubnis für maximal 90 Tage ausgestellt wird, mit einer Restlaufzeit von mehr als 15 Tagen, über die hinaus kein Antrag gestellt werden kann.
Was der Antragsteller wissen muss:
1. Der Antragsteller muss jedes Mal kommen und die Voraussetzungen erfüllen.
2. Dem Antragsteller muss eine Aufenthaltsanzeige nach § 38 sowie ein Nachweis über die Aufenthaltsanzeige vorliegen.
3. Der Antragsteller muss jede Seite des Dokuments unterschreiben und beglaubigen.
4. Kopien von Firmendokumenten. Der Prokurist der Gründungsurkunde oder der geschäftsführende Gesellschafter muss auf jedem Blatt und jeder Seite das Siegel der Gesellschaft oder Abteilung der Gesellschaft unterschreiben und tragen.