Grund- und Gebäudesteuersätze für Ausländer mit Wohnsitz in Thailand

Grund- und Gebäudesteuersätze für Ausländer mit Wohnsitz in Thailand

Änderung Nr. 4 des Eigentumswohnungsgesetzes von 2008 v. erlaubt Ausländern, Wohnungen in Eigentumswohnungen zu kaufen und zu besitzen. Für einen Ausländer können Eigentumswohnungen in Thailand bis zu 49 % der Einzelhandelsfläche dieses Projekts ausmachen, wobei die restlichen 51 % in thailändischem Besitz sind. Ausländer können jedoch nur Wohnungen in Eigentumswohnungen kaufen. Freies Land oder Land mit Gebäuden können nicht gekauft werden.

Um Grund- und Bausteuern zu zahlen, müssen Ausländer, die eine Eigentumswohnung in Thailand besitzen, Steuern zum gleichen Satz wie Thailänder zahlen. Als Wohnsitz dient ein Gebäude, dessen Eigentümer eine natürliche Person ist und dessen Name in der Hausregistrierung (Buch) steht.

Der Steuersatz richtet sich nach dem Wert der Immobilie.

0 - 40 Millionen mit einem Steuersatz von 0,02 %, wobei die Steuer pro Jahr zu zahlen ist, nicht mehr als 8.000 Baht

40 - 65 Millionen mit einem Steuersatz von 0,03 % bei zu zahlenden Steuern pro Jahr, nicht mehr als 19.500 Baht

65 - 90 Millionen mit einem Steuersatz von 0,05 %, bei einer jährlich zu zahlenden Steuer, nicht mehr als 45.000 Baht

90 Millionen oder mehr, der Steuersatz beträgt 0,1 %, bei einer jährlichen zu zahlenden Steuer von 90.000 Baht oder mehr.

In diesem Zusammenhang sind für eine Einzelperson die ersten 50 Millionen Baht an Vermögen von der Grund- und Bausteuer befreit. Sowohl Ausländer als auch Thailänder sind davon ausgenommen.


Kommentar

Copyright 2022, All Rights Reserved.
Website-Besuchsstatistiken : 69,244,599