Einführen von thailändischer oder ausländischer Währung in das oder aus dem Königreich Thailand

Ausländer können mit mehr als 20.000 Dollar unnötig illegale Handlungen begehen. Bei der Einreise nach Thailand müssen sich Ausländer beim Zoll melden.


          Heutzutage ziehen es viele Menschen vor, kein Bargeld zu verwenden, anstatt mit ihrem Handy zu bezahlen, aber für Rucksacktouristen macht Bargeld das Ausgeben einfach und bequem. Es überrascht nicht, dass Touristen sich der gesetzlichen Anforderungen bewusst sein sollten, thailändische Währung und ausländische Währung bei der Ein- und Ausreise in das Königreich Thailand einzuführen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Um es einfach zu halten, sind die Informationen in 2 Teile geteilt.


Thailändische Währung

           Einzelpersonen/Touristen dürfen für eine Reise ins Ausland nicht mehr als 50.000 Baht pro Person mitnehmen, ausgenommen Exporte in die Nachbarländer Thailands, nämlich Kambodscha, Laos, Myanmar, Malaysia, Vietnam und die Provinz Yunnan. Es ist möglich, nicht mehr als 2.000.000 Baht auf einmal in diese Zonen mitzunehmen, aber wenn es mehr als 450.000 Baht sind, muss die Währung beim Zollbeamten beim Passieren des Zolls deklariert werden.

            Wenn Sie jedoch die thailändische Währung aus dem Königreich Thailand ausführen möchten, sind die Kosten höher als der gesetzliche Wert. Genehmigung der Bank of Thailand erforderlich, ein Genehmigungsnachweis der Bank of Thailand muss bei der Ausreise dem Zollbeamten am internationalen Flughafen vorgelegt werden.

            Bei der Einreise von Geld ins Land können Privatpersonen/Touristen thailändische Währung ohne Wertbeschränkung einführen.

Ausländischer Währung

            Einzelpersonen/Touristen dürfen ausländische Währung in Form von Banknoten oder Münzen ohne Einschränkung mit nach draußen nehmen oder in das Königreich einführen, aber wenn der Gesamtwert 20.000 USD oder den Gegenwert von Fremdwährungsgegenständen übersteigt, muss dies bei den Zollbeamten bei der Durchreise angegeben werden. Das Nichtdeklarieren oder Falschdeklarieren von Gegenständen ist eine Straftat.


Kommentar

Copyright 2022, All Rights Reserved.
Website-Besuchsstatistiken : 69,244,558