Dokumente zur Beantragung einer Genehmigung zur Nutzung von Nicht-geschützten Bäumen innerhalb eines Nationalparks

     Ein Nationalpark ist ein Waldgebiet, das von staatlichen Stellen als Nationalpark ausgewiesen wurde, um den Zustand des Waldes, der Bäume oder anderer natürlicher Ressourcen zu erhalten. Personen, die nicht-geschützte Bäume innerhalb eines Nationalparks nutzen möchten, müssen einen Antrag bei der Forstabteilung oder einer entsprechenden Behörde einreichen. Folgende Dokumente und Gebühren sind vorzubereiten:

Erforderliche Unterlagen:

  1. Originalausweis (Personalausweis)
  2. Kopie des Hausregisters (1 Exemplar)
  3. Kopie des Nachweises der Registrierung als juristische Person (1 Exemplar), Kopie der Gesellschaftsvertragsurkunde und der Aktionärsliste (im Falle einer GmbH) als Nachweis
  4. Antrag auf Genehmigung zur Nutzung von Bäumen innerhalb eines Nationalparks (Por.Sor.1) - Original (1 Exemplar)
  5. Vollmachtsschreiben - Original, mit Kopie des Personalausweises, Gebührenmarken im Wert von 10 Baht, beglaubigte Kopien aller Unterlagen und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
  6. Antrag auf Arbeitsanleitung für Arbeiter oder Auftragnehmer sowie Formular Por.Sor.3 - Original (1 Exemplar) mit Kopie des Personalausweises des Arbeiters oder Auftragnehmers
  7. Nachweis der Genehmigung zur Nutzung des Nationalparkgebiets - Kopie (1 Exemplar)
  8. Karte oder Plan, der die Grenzen und umliegenden Gebiete zeigt - Original (1 Exemplar), im Falle einer juristischen Person
  9. Nachweis, dass der Antragsteller das Recht hat, das Gebiet gesetzlich zu nutzen, beispielsweise durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Eigentumsurkunde, z. B. vom Finanzministerium
  10. Projektbeschreibung mit Skizzen oder Plänen

Gebühren:

  1. Genehmigung zur Nutzung von Bäumen innerhalb eines Nationalparks (Por.Sor.2) - 20 Baht pro Exemplar
  2. Arbeitsanleitung für Arbeiter oder Auftragnehmer zur Nutzung von Bäumen innerhalb eines Nationalparks (Por.Sor.4) - 5 Baht pro Person

Informationen vom 25. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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