Dokumente und Gebühren für die Inspektion und Ausstellung eines Phytosanitätszertifikats für die Wiederausfuhr

     Um zu verhindern, dass Pflanzenschädlinge in andere Länder gelangen, ist es notwendig, internationale Standards für Pflanzengesundheit und Phytosanitätszertifikate einzuführen. Thailand ist auch Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz der Pflanzenwelt (International Plant Protection Convention) und muss daher entsprechend handeln. Zur Kontrolle werden Pflanzen in drei Kategorien unterteilt: Verbotene Güter, eingeschränkte Güter und nicht eingeschränkte Güter. Es werden auch Träger festgelegt, die als Mittel zur Kontrolle von Pflanzenschädlingen dienen können. Dies gilt für alle Arten von Pflanzen, einschließlich Landpflanzen, Wasserpflanzen und anderen Pflanzen. Daher müssen Pflanzen, die weitergeleitet werden sollen, überprüft und zertifiziert werden.

Die erforderlichen Begleitdokumente für die Durchführung von Inspektionen und die Ausstellung von Phytosanitätszertifikaten für die Wiederausfuhr (Phytosanitary Certificate for Re-export) sind wie folgt:

  1. Personalausweis (1 Original)
  2. Reisepass (1 Original) für den Fall, dass der Exporteur seinen Wohnsitz nicht im Königreich Thailand hat.
  3. Unternehmenszertifikat (1 Original), das innerhalb von 6 Monaten vor dem Antrag auf Genehmigung ausgestellt wurde. Es muss das richtige Zertifikat sein und den Zweck des Unternehmens angeben. Kopien aller Unterlagen müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein und eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners enthalten.
  4. Antrag auf Phytosanitätszertifikat für die Wiederausfuhr (Form Phor.Kor. 8) (1 Original)
  5. Anhang zur Antragsform für Phytosanitätszertifikat für die Wiederausfuhr (Form Phor.Kor. 8.1) (1 Original)
  6. Anhang zur Antragsform für Phytosanitätszertifikat für die Wiederausfuhr (Form Phor.Kor. 8.2) (1 Original)
  7. Genehmigung zur Freigabe von verbotenen oder eingeschränkten Gütern (1 Original) oder Genehmigung zur Freigabe von nicht eingeschränkten Gütern an Pflanzeninspektionsstationen oder anderen Standorten.
  8. Genehmigung für den Export kontrollierter Handelssaatgut (1 Original)
  9. Antragsformular für die Phytosanitäre Zertifizierung (1 Original)
  10. Phytosanitäres Zertifikat (vom Herkunftsland) (1 Original)
  11. Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes (1 Kopie)
  12. Frachtbrief (Bill of Lading) oder Luftfrachtbrief (Air Waybill) (1 Kopie)
  13. Akkreditiv (Letter of Credit) (1 Kopie)
  14. Bestätigungsschreiben zur Systemnutzung (1 Original)
  15. Vollmacht (1 Original) - für Kopien muss jede Kopie ordnungsgemäß beglaubigt sein und eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners enthalten.

Die Gebühren sind wie folgt:

  • Gebühr für Phytosanitätszertifikat für die Wiederausfuhr: 100 Baht
  • Gebühr für Ersatzzertifikat für Phytosanitätszertifikat für die Wiederausfuhr: 50 Baht
  • Gebühren für außerdienstliche Tätigkeiten des Personals

Hinweis: Die Gebühren für außerdienstliche Tätigkeiten des Personals an Wochenenden außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb des Dienstortes betragen 150 Baht für die erste Stunde und 50 Baht für jede weitere Stunde.

Informationen vom 17. Mai 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung
Telefon: +66 2612 6060


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