Um Unternehmern, die Waren per Seetransport aus dem Ausland importieren möchten, Unterstützung zu bieten, hat der Zoll eine elektronische Dienstleistungsplattform namens TCS entwickelt, um bei der Zollabfertigung zu helfen. Eine Zollabfertigung an Bord des Schiffes mit Anweisungen zur Vorbereitung der Dokumente ist möglich.
Es müssen jedoch Zollabfertigungsverfahren bei der Einfuhr von Waren eingehalten werden, wie folgt:
1. Importeure müssen das Formular SorKorKor.99/1 zusammen mit der Importerklärung sowie der Verbrauchsteuer- und Mehrwertsteuererklärung für den Import aller Waren des allgemeinen Verbrauchs einreichen, ausgenommen Waren, für die der Zoll andere Arten von Erklärungen verlangt.
2. Für die Einfuhr von Waren zu erstellende Dokumente.
2.1 Die Zollzahlungsformalitäten werden über das Verfahren der seitlichen Beladung abgewickelt. Für die Zolllagerverfahren für Duty Free Shops werden Bestätigungsdokumente benötigt:
1. Der Original-Importanmeldeschein (SorKorKor. 99/1) mit einer Kopie, es sei denn, der Zollabteilung verlangt zusätzliche Duplikate, z. B. für den Import von Schusswaffen. Import von Munition, explosiven Stoffen, Treibstoffen, die im Ölfonds aufgeführt sein müssen. In solchen Fällen sind 2 Kopien des Importanmeldescheins erforderlich.
2. Bestellanforderungen für die Warenfreigabe (SorKorKor. 100/1)
3. Rechnung
4. Packliste
5. Konnossement
6. Rechnung der Versicherungsprämie
7. Lizenz oder Autorisierungsschreiben für importierte Kontrollprodukte von www.customs.go.th Wählen Sie eine Liste der Import-Export-Steuerungselemente aus.
8. Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) im Falle einer Anfrage zur Senkung der Zollgebühr
9. Andere Dokumente wie Dokumente, die Zutaten, Eigenschaften und Verwendung von Produkten aus dem Katalog usw. zeigen.
2.2 Für mehrfache Formalitäten sind Zeichnungen (BLUE PRINT), Pläne, Formulare oder andere Nachweisdokumente erforderlich, die mit der Betrachtung mehrerer Frachtdeklarationen verbunden sind.
2.3 Das Verfahren zur Erstattung von Zöllen gemäß Abschnitt 19 bis sollte eine Kopie der Importerklärung (Kor Sor Kor. 99/1) enthalten.
2.4 Verfahren zur Förderung von Investitionen müssen schriftlich von dem Investitionsrat für Ausnahmen oder Zollreduzierungen genehmigt werden.
2.5 Es gibt 2 Fälle von Formalitäten für die Wiederausfuhr:
2.5.1 Wenn die Waren im Zolldepot gelagert sind, müssen folgende Dokumente hinzugefügt werden:
- Erklärung zur Verzichtserklärung auf die Erstellung einer Wiederausfuhrzollerklärung, Zahlung von 1 von 10 Zollgebühren
- Ausfuhrzollerklärung (Kor Sor Kor. 101/1) mit begleitenden Dokumenten
2.5.2 Wenn sich die Waren außerhalb der Zollaufsicht befinden, müssen folgende Dokumente hinzugefügt werden:
- Erklärung zur Verzichtserklärung auf die Einreichung einer Wiederausfuhrzollerklärung mit der Forderung nach Rückerstattung von 9 von 10 Zollgebühren
- Ausfuhrzollerklärung (Kor Sor Kor. 101/1) mit begleitenden Dokumenten
2.6 Formalitäten für den Export von Waren aus der Exportverarbeitungszone (EPZ) sollten die folgenden Dokumente enthalten:
2.6.1 Das Formular IEAT 02-1, falls importierte Waren als Rohstoffe verwendet werden
2.6.2 Die Formulare IEAT 02-1 und IEAT 101 sind erforderlich, wenn die importierten Waren Maschinen, Ausrüstung und Werkzeuge einschließlich Komponenten solcher Waren umfassen, die für die Herstellung von Waren oder den Handel mit Exporten erforderlich sind.
Informationen vom 12. Juni 2017
Quelle: Zoll des Hafens Laem Chabang (SorTorThor.)
Telefon : +66 3840 7701