Haftung für Ein- und Ausfuhrzölle bei Transitgütern

     Beim Transport von Waren durch Thailand muss der Frachtführer gemäß dem Gesetz sowohl für Einfuhr- als auch für Ausfuhrabgaben verantwortlich sein, die das Einkommen des Landes darstellen. Das Gesetz verlangt, dass das Zollamt die Agentur für die Erhebung von Zahlungen für den Import oder Export von Waren verantwortlich ist, die in das Königreich Thailand eingeführt werden. Daher unterliegen sie Zöllen. Einige Arten von Steuersätzen werden je nach Bedingungen erhoben. Einige werden in Übereinstimmung mit dem Preis berechnet. Einige Typen erheben Gebühren sowohl basierend auf dem Zustand als auch auf dem Preis. Bei Transitgütern, die sowohl der Einfuhr- als auch der Ausfuhrzollabgabe unterliegen, gibt es 4 Kategorien:

  1. Wenn die Waren gemäß der vom Generaldirektor festgelegten Form, Regeln, Methoden und Bedingungen deklariert und durchquert wurden, erfolgt die Grenzüberschreitung oder Umladung. Die Ware wurde innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr ins Königreich Thailand ausgeführt und unterliegt keiner Zollabgabe, d.h. weder Einfuhr- noch Ausfuhrzollabgaben sind zu zahlen.
  2. Waren, die im Transit oder bei Umladung mit einem Antrag auf Änderung durchlaufen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Import ins Königreich Thailand eingeführt werden. Das Zollgesetz und andere mit dem Import verbundene Gesetze wurden vollständig eingehalten. Die Waren unterliegen Einfuhrzöllen, die je nach Zustand, Preis und Zolltarif bei der Einfuhr von  Waren ins Königreich berechnet werden.
  3. Die Waren passieren die Grenze gemäß einer Vereinbarung über den Straßenverkehr zwischen der Regierung des Königreichs Thailand und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos. Diese Waren wurden nicht aus Thailand ausgeführt oder ohne Antrag auf Änderung, daher müssen sie innerhalb von 90 Tagen nach der Einfuhr ins Königreich eingeführt werden. Bei Verstößen werden diese Waren zu Konfiskationsgütern.
  4. Waren, die sich aufgrund des GATT-Abkommens von 1994 oder bei Umladung auf der Reise befinden und nicht aus Thailand ausgeführt wurdenoder ohne Beantragung der Verarbeitung, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einfuhr ins Königreich eingeführt werden, sofern sie zum Land gehören.

Informationen vom 6. Juli 2018
Quelle: Zollhafen Bangkok (SorTorKor.)
Telefon: +66 2667 7000, Durchwahl: 20-5604


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