Ausländische Touristen, die anspruchsberechtigt sind, können die Mehrwertsteuer zurückerhalten.
Für ausländische Touristen, die in Thailand reisen und keine thailändische Staatsangehörigkeit, keinen Wohnsitz in Thailand, keine Flugbegleiter oder Seeleute von Fluggesellschaften, die ins Ausland reisen, oder keinen Ausgang aus Thailand über einen internationalen Flughafen haben, besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Dafür müssen sie Waren von Geschäften mit dem Schild "VAT REFUND FOR TOURISTS" kaufen. Der Wert der gekauften Waren muss mindestens 2.000 Baht (einschließlich Mehrwertsteuer) betragen und von derselben Geschäftseinheit am selben Tag erworben werden. Die Touristen müssen die Waren innerhalb von 60 Tagen ab dem Kaufdatum außerhalb des Königreichs Thailand ausführen.
Wenn die Abreise vor dem Check-in erfolgt, müssen die Touristen die Waren und das Formular P.P.10 vorzeigen, das den Gesamtwert der gekauften Waren von mindestens 5.000 Baht aufweist, damit die Zollbeamten die Waren überprüfen und abstempeln können.
Teure Artikel wie Schmuck, maßgefertigte oder kunsthandwerkliche Gegenstände, Goldschmuck, Uhren, Brillen, Stifte, tragbare Telefone oder Smartphones, tragbare Computer, Handtaschen (ausgenommen Reisetaschen), Gürtelschnallen im Wert von mindestens 10.000 Baht pro Stück oder Waren, die mit einem Gesamtwert von mindestens 50.000 Baht pro Stück auf Reisen mitgeführt werden, müssen erneut von den Zollbeamten im Büro für Mehrwertsteuererstattung überprüft werden, das sich in dem Bereich befindet, in dem die Passagiere den Ausreiseprozess durchlaufen.
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