Ordnung der Strafvergleiche für Ausländer wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer

Ordnung der Strafe für Ausländer wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer

     Bei einer Reise nach Thailand wird bei jeder Landgrenzüberquerung ein Stempel über den Aufenthaltszeitraum in Thailand gemäß dem Visumtyp von einem Mitarbeiter gesetzt, aber bei Verzögerungen wird eine Strafe verhängt.

Ausführliche Informationen zum Verfahren zur Verhängung von Strafen gegen Ausländer wegen Überschreitung des erlaubten Zeitraums:

     1. Ein Passkontrollbeamter findet den Ausländer, der die Grenze überschritten hat, und leitet ihn an einen Mitarbeiter weiter, um die Strafe abzugleichen.
     2. Der Mitarbeiter gleicht die Daten ab und informiert den Reisenden über das Datum des abgelaufenen Visums und den zu zahlenden Strafbetrag.

          - Bei Zustimmung zur Zahlung der Strafen führen die Mitarbeiter einen Abgleich durch, stellen eine Quittung für die Strafen aus, vermerken den Stempel des Visums in der Systemkarte TorMor.6 und speichern die Daten im System. Der Pass wird zurückgegeben.
          - Im Falle von Widersprüchen werden die Beamten die Daten weiter prüfen und gegebenenfalls Untersuchungen einleiten.

Die Strafen bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer

          1. Bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer besteht die Möglichkeit, sich an der Einwanderungskontrolle vor der Abreise aus Thailand mit einer Strafe von 500 Baht pro Tag und einer Höchststrafe von 20.000 Baht zu melden (bei einem Aufenthalt von mehr als 40 Tagen).
          2. Bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer und Nichtausreise aus Thailand (90 Tage oder mehr) handelt es sich um eine ernsthafte Straftat und muss entsprechend bestraft werden. Sie werden mit 20.000 Baht bestraft und aus dem Land ausgewiesen. Eine erneute Einreise nach Thailand ist für einen längeren Zeitraum untersagt. 

Im Falle einer Selbstauslieferung eines Ausländers und im Falle einer Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer:

     1. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus ist die erneute Einreise für ein Jahr ab dem Datum der Abreise aus Thailand untersagt.
     2. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus ist die erneute Einreise für drei Jahre ab dem Datum der Abreise aus Thailand untersagt.
     3. Wenn der Aufenthalt mehr als 3 Jahre über die erlaubte Dauer hinausgeht, ist die erneute Einreise für 5 Jahre ab dem Datum der Abreise aus Thailand untersagt.
     4. Bei einem Aufenthalt von mehr als 5 Jahren über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus ist die erneute Einreise für 10 Jahre ab dem Datum der Abreise aus Thailand untersagt.

Im Falle einer Verhaftung und strafrechtlichen Verfolgung eines Ausländers bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer:

     1. Bei einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer von weniger als einem Jahr ist die erneute Einreise für 5 Jahre ab dem Datum der Abreise aus Thailand untersagt.
     2. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr über die erlaubte Aufenthaltsdauer hinaus ist die erneute Einreise für 10 Jahre ab dem Datum der Abreise aus Thailand untersagt.

Quelle: Einwanderungsbehörde von Phang Nga.
37 Moo 3, Tambon Tham Nam Phut, Bezirk Mueang, Provinz Phang Nga,
Telefon : +66 7546 0512.
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