Wichtige Informationen für Ausländer vor der Einreise nach Thailand
Visum
1. Ausländer, die nach Thailand reisen möchten, müssen einen Antrag auf Erteilung eines Visums bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Thailands, das in ihrem Wohnsitzland zuständig ist, stellen.
2. Ausländer einiger Nationalitäten können ohne Visum nach Thailand einreisen. Wenn der Ausländer folgende Voraussetzungen erfüllt, es gibt 2 Gruppen wie folgt:
(1) Länder, die von der Visumpflicht befreit sind, für touristische Zwecke und dürfen sich nicht länger als 30 Tage in Thailand aufhalten.
(2) Länder mit dem Abkommen „Befreiung von der Visumpflicht“ mit Thailand haben.
3. Ausländer bestimmter Nationalitäten haben die Möglichkeit, bei der Ankunft an bestimmten Einwanderungskontrollstellen in Thailand ein Visum zu erhalten (Visum bei Ankunft: VOA) und dürfen sich maximal 15 Tage im Königreich aufhalten.
4. Ein Ausländer, der aus einem Land ausreist, das von Gelbfieber betroffen ist, muss bei der Beantragung eines Visums in der Botschaft / Konsulat den „Internationalen Gesundheitsnachweis für Gelbfieberimpfung“ vorlegen. Diese Dokumente müssen auch dem Einwanderungsbeamten bei der Ankunft in Thailand vorgelegt werden, um die Einreise ins Land zu ermöglichen.
5. Die allgemeinen Anforderungen an Personen, die ein Visum für die Einreise nach Thailand beantragen können, sind wie folgt:
- Einen Reisepass oder ein Dokument, das anstelle des gültigen Reisepasses verwendet wird, besitzen und eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben.
- Nachweise dafür vorlegen, dass der Ausländer Thailand nach dem Ende seines Aufenthalts verlassen wird, wie zum Beispiel Flugtickets, ein Visum oder ein Nachweis darüber, dass er in sein Wohnsitzland zurückkehren oder in andere Länder reisen wird (falls dies bei der Einreiseanfrage gefordert wird).
- Keine Person sein, die gemäß dem Einwanderungsgesetz des Jahres 1979 in das Königreich Thailand nicht einreisen darf, wie zum Beispiel eine Person, die aufgrund eines Urteils des thailändischen oder eines ausländischen Gerichts inhaftiert wurde, oder eine Person, die eine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt oder Schaden anrichtet, um den Frieden oder die öffentliche Sicherheit zu gefährden oder als Person, gegen die ausländische Regierungsbeamte Haftbefehle erlassen haben. Eine Person muss über ausreichende Mittel zur Deckung ihrer Aufenthaltskosten in Thailand verfügen, mindestens 20.000 Baht pro Person usw.
6. Bei der Beantragung eines Visums braucht Ausländer ein Visum zum Zweck der Einreise nach Thailand zu erfüllen. Die Visagenehmigung liegt im Ermessen der Botschaft/des Generalkonsulats, und es wurden Regeln und Kriterien für die besondere Berücksichtigung von Ausländern bestimmter Nationalitäten bei der Beantragung eines Visums festgelegt.
7. Um Probleme bei der Reise zu vermeiden, sollten Ausländer, die ein Visum für die Einreise nach Thailand beantragen, die Dauer des Visums und die Aufenthaltsdauer verstehen.
- Die Gültigkeitsdauer eines Visums bezieht sich auf die Zeitspanne, die der Visuminhaber nutzen kann, um nach Thailand zu reisen. Die Gültigkeitsdauer des Visums wird vom Konsularbeamten festgelegt und erscheint auf der Visummarke oder dem Visumstempel der Botschaft oder des Generalkonsulats. Die Gültigkeit eines Visums beträgt in der Regel 3 Monate ab Ausstellungsdatum des Visums. Aber in einigen Fällen und für bestimmte Arten von Visa kann die Gültigkeit eines Visums 6 Monate, 1 Jahr oder 3 Jahre betragen.
- Aufenthaltsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem sich der Reisende in Thailand aufhalten darf. Die Aufenthaltsdauer wird von der Ausländerbehörde bei der Ankunft des Ausländers festgestellt und auf dem Eingangsstempel vermerkt. Die Aufenthaltsdauer hängt von der Art des Visums ab, zum Beispiel dürfen Transitvisa maximal 30 Tage, Touristenvisa maximal 30 Tage oder 60 Tage und Non-Immigrant visa maximal 90 Tage bleiben.
- Ist eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer erforderlich, müssen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. (Es gibt Büros in Bangkok und anderen Provinzen), andernfalls, wenn der Aufenthalt über die erlaubte Zeit hinausgeht, wird eine Geldstrafe von 500 Baht pro Tag verhängt.
8. Ausländer, die mit irgendeinem Visum nach Thailand einreisen, dürfen nicht arbeiten. Vor dem Erhalt einer Arbeitserlaubnis müssen Ausländer, die zum Arbeiten nach Thailand kommen möchten, daher das richtige Visum, das „Non-Immigrant Visa-B“ erhalten, um eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können.
9. Die thailändische Botschaft und das Generalkonsulat sind befugt, Ausländern Visa für die Einreise nach Thailand auszustellen, einschließlich der Festlegung der zulässigen Aufenthaltsdauer in Thailand. Dies ist die Befugnis des Einwanderungsbeamten.
Daher kann einigen Ausländern, die ein Visum erhalten haben, die Einreise in das Land untersagt werden. Wenn ein Einwanderungsbeamter der Ansicht ist, dass diese Person die Merkmale oder das Verhalten einer Person aufweist, der die Einreise in das Königreich gemäß dem Einwanderungsgesetz des Jahres 1979 untersagt ist.
Quelle : Einwanderungsbehörde.
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