Die Kriterien für die Einreichung eines Adoptionsantrags für ausländische Adoptivfamilien, die Waisenkinder unter der Obhut der Abteilung für Kinder- und Jugendangelegenheiten aufnehmen.

Die Kriterien für die Einreichung eines Adoptionsantrags für ausländische Adoptivfamilien, die Waisenkinder unter der Obhut der Abteilung für Kinder- und Jugendangelegenheiten aufnehmen, sind wie folgt:

  1. Die Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens 15 Jahre älter als das adoptierte Kind.
  2. Die Adoptiveltern müssen die Eigenschaften zur Adoption gemäß den Gesetzen ihres ständigen Wohnsitzlandes haben, und ihr Wohnsitzland muss ein Land sein, das unter diplomatische Beziehungen zu Thailand registriert ist.
  3. Wenn die Adoptiveltern bereits 2 oder mehr Pflegekinder haben, müssen sie zunächst eine Qualifikationsprüfung bei der Kinderadoptionskommission bestehen. Dies gilt auch für die Adoption von Kindern mit besonderen Bedürfnissen vor Beginn des Adoptionsprozesses.
  4. Wenn der Antragsteller gesundheitliche, kriminelle oder soziale Probleme hat, müssen diese vom Adoptionskommission vor Beginn des Adoptionsprozesses geprüft werden.

     Der Antragsteller und sein Ehepartner müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 1 Jahr verheiratet sein. 

Außerdem muss der Antragsteller für die Adoption folgende soziale Werte besitzen:

  1. Gesund sein
  2. Eine stabile Arbeit und ein gutes Einkommen haben
  3. Eigene Kinder haben oder nicht mehr als 2 adoptierte Kinder in der Familie haben
  4. Keine Vorstrafen haben
  5. Keine psychiatrische Vorgeschichte haben
  6. Eine gute Elternbeziehung haben
  7. Einen Erziehungsplan haben
  8. Durch Adoption- / Kinderorganisation geschult werden

Informationen vom 23. März 2023
Quelle: Agentur für digitale Regierungsentwicklung.
Telefon: +66 2612 6060


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