Erforderliche Unterlagen für die Adoption eines Kindes durch ausländische Pflegefamilien, die Waisenkinder unter der Obhut des Amtes für Kinder- und Jugendangelegenheiten aufnehmen.

     Im Fall von Adoption eines Kindes durch ausländische Pflegefamilien und die Aufnahme von Waisenkindern unter der Schirmherrschaft des Amtes für Kinder- und Jugendangelegenheiten sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:

  1. Personalausweis
  2. Kopie des Hausregisters (TR. 14)
  3. Personalausweis eines Regierungsbeamten
  4. Beamter
  5. Reisepass
  6. Geburtsurkunde (T.R. 1)
  7. Zertifikat einer juristischen Person
  8. Bescheinigung der Vor- oder Zweitnamensänderung (Form Chor. 3)
  9. Heiratsregister (KR. 2)
  10. Scheidungsregister (KR. 6)
  11. Arbeitserlaubnis (Work Permit WP.11)
  12. Antragsformular auf Adoption eines Kindes (BT. 5)
  13. Führungszeugnis (Vorgeschichte von Kriminalität und Kindesmissbrauch)
  14. Vorbereitung auf eine Pflegefamilie
  15. Scheidungsregister (KR. 6) (Bestimmung über Sorgerecht)
  16. Vier 2-Zoll-Fotos (Antragsteller, Ehepartner und nahestehende Personen)
  17. Fotos von innerhalb und außerhalb der Wohnung
  18. Schreiben von zuständigen Stellen aus dem Ausland. (Bestätigung über die Eignung des Antragstellers, ein Kind zu adoptieren)
  19. Von der Immigration oder zuständigen Behörde des Landes ausgestellte Bescheinigung, in der der Antragsteller lebt, die bescheinigt, dass die Überführung eines Kindes zur Adoption in das Land gemäß dem Gesetz des Landes möglich ist.
  20. Empfehlungsschreiben von Freunden (mindestens 2 Personen)
  21. Bericht über Hausbesuch (Home Study Report)
  22. Bescheinigung über die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Erziehung (Bescheinigung über die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Erziehung alle 2 Monate von den zuständigen Behörden)
  23. Bestätigungsschreiben einer zuständigen und zertifizierenden Stelle, dass nach Abschluss des Adoptionsverfahrens in Thailand weitere Vorgänge gemäß den nationalen Gesetzen bearbeitet werden.
  24. Vorgeschichte des Antragstellers
  25. Ärztliches Gesundheitszeugnis
  26. Ärztliches Attest über psychische Gesundheit
  27. Arbeits- und Einkommensbescheinigung
  28. Bescheinigung über Finanzstatus 6 Monate Rückwirkend
  29. Eigentumsbescheinigung

     Alle Dokumente als beglaubigte Abschrift einzureichen

Informationen Stand 23. März 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung (Digital Government Development Agency)
Telefon : +66 2612 6060


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