Im Fall von Adoption eines Kindes durch ausländische Pflegefamilien und die Aufnahme von Waisenkindern unter der Schirmherrschaft des Amtes für Kinder- und Jugendangelegenheiten sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:
- Personalausweis
- Kopie des Hausregisters (TR. 14)
- Personalausweis eines Regierungsbeamten
- Beamter
- Reisepass
- Geburtsurkunde (T.R. 1)
- Zertifikat einer juristischen Person
- Bescheinigung der Vor- oder Zweitnamensänderung (Form Chor. 3)
- Heiratsregister (KR. 2)
- Scheidungsregister (KR. 6)
- Arbeitserlaubnis (Work Permit WP.11)
- Antragsformular auf Adoption eines Kindes (BT. 5)
- Führungszeugnis (Vorgeschichte von Kriminalität und Kindesmissbrauch)
- Vorbereitung auf eine Pflegefamilie
- Scheidungsregister (KR. 6) (Bestimmung über Sorgerecht)
- Vier 2-Zoll-Fotos (Antragsteller, Ehepartner und nahestehende Personen)
- Fotos von innerhalb und außerhalb der Wohnung
- Schreiben von zuständigen Stellen aus dem Ausland. (Bestätigung über die Eignung des Antragstellers, ein Kind zu adoptieren)
- Von der Immigration oder zuständigen Behörde des Landes ausgestellte Bescheinigung, in der der Antragsteller lebt, die bescheinigt, dass die Überführung eines Kindes zur Adoption in das Land gemäß dem Gesetz des Landes möglich ist.
- Empfehlungsschreiben von Freunden (mindestens 2 Personen)
- Bericht über Hausbesuch (Home Study Report)
- Bescheinigung über die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Erziehung (Bescheinigung über die Erstellung des Berichts über die Prüfung der Erziehung alle 2 Monate von den zuständigen Behörden)
- Bestätigungsschreiben einer zuständigen und zertifizierenden Stelle, dass nach Abschluss des Adoptionsverfahrens in Thailand weitere Vorgänge gemäß den nationalen Gesetzen bearbeitet werden.
- Vorgeschichte des Antragstellers
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
- Ärztliches Attest über psychische Gesundheit
- Arbeits- und Einkommensbescheinigung
- Bescheinigung über Finanzstatus 6 Monate Rückwirkend
- Eigentumsbescheinigung
Alle Dokumente als beglaubigte Abschrift einzureichen
Informationen Stand 23. März 2023
Quelle: Das Amt für die Entwicklung der digitalen Regierung (Digital Government Development Agency)
Telefon : +66 2612 6060