Kriterien für die Zollbefreiung auf privilegierte Waren, die gemäß den Verpflichtungen Thailands gegenüber anderen Ländern eingeführt werden, sind wie folgt:
1. In Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Vereinten Nationen und diplomatischen Verpflichtungen Die Einfuhr von Waren, die Organisationen der Vereinten Nationen und ausländischen Botschaften gehören, unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Abteilung für diplomatische Protokolle. Es wird sowohl Arten als auch Mengen von Einfuhren berücksichtigen, die vom Zoll befreit werden. Es gibt die Überwachung der Einfuhr von Waren mit Befreiung von der Pflicht der Beamten der Agentur. Es ist mit den Vereinten Nationen und Botschaftsbeamten verbunden, die Anspruch auf Zollbefreiung bei der Einfuhr von persönlichen Gegenständen, Haushaltsgegenständen und 1 Auto pro Person haben.
2. Gemäß dem internationalen Unterstützungsabkommen mit Thailand verpflichtet der Vertrag die thailändische Regierung zur Zollbefreiung von Waren, die zur Verwendung im Rahmen des Projekts, der Unterstützung und der Zollbefreiung für persönliche Gegenstände, Haushaltsgegenstände ausländischer Fachleute, die in Thailand im Rahmen der Hilfe arbeiten, und 1 Auto von jedem Experten eingeführt werden. Es ist vorgesehen, dass diese Artikel nicht später als 1 Monat vor der Ankunft des Experten oder nicht später als 6 Monate nach der ersten Ankunft des Experten in Thailand eingeführt werden müssen. Die Thailand gewährten internationalen Hilfsabkommen lauten wie folgt:
(2.1) Betreuungsvertrag durch das Akademische Auslandsamt Unabhängig davon, welches Betreuungsprojekt in der Verantwortung und Durchführung des Akademischen Auslandsamtes liegt. Das Akademische Auslandsamt kontrolliert und kümmert sich um die Einfuhr und erledigt die Zollformalitäten.
(2.2) Vereinbarungen, die nicht vom Dezernat für Internationale Angelegenheiten genehmigt wurden, sind Vereinbarungen, die andere Regierungsbehörden mit anderen Ländern getroffen haben. Im Vertrag ist die Abgabe gemäß Nummer zwei (2) befreit, und der Vertrag muss vom Kabinett genehmigt werden. Die Zollbefreiung importierter Waren im Rahmen dieses Abkommens wird von der Zollbehörde genehmigt.
(2.3) Thailands Abkommen mit der UNESCO gemäß dem Florentiner Abkommen ist ein Abkommen zur Zollbefreiung für die Einfuhr von Materialien für Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturzwecke, die von Bildungseinrichtungen und Regierungsbehörden eingeführt werden. Warenimporte im Rahmen des Florens-Abkommens unterliegen dem Import Duty Exemption Committee on Educational, Scientific and Cultural Materials. Dieser Ausschuss wird vom Ministerrat ernannt. Es gibt Zollbeamte, die als Ausschussmitglieder beitreten. Es gelten das Florents Import Agreement und Zollgesetze bei der Betrachtung der Zollbefreiung. Das Komitee teilt die Entscheidung der Zollbehörde und der Behörde mit, die die Einfuhrzollbefreiung beantragen. Es wird dann in den entsprechenden Abschnitten für Artikel im Geltungsbereich des Florentiner Abkommens fortgefahren. Die Behörden und Regierungsbehörden können eine Befreiung von den Einfuhrabgaben beantragen, wenn Artikel gemäß den Anhängen des Florenzer Einfuhrabkommens wie folgt sind;
3. Gemäß verschiedenen Gesetzen, die eine Befreiung von Einfuhrzöllen auf Waren vorsehen, die zur Verwendung in verschiedenen Projekten eingeführt werden, wie z.B. Kraftfahrzeuge, Materialien und Ausrüstung im Southeast Asian Fisheries Development Center. Dies ist nur der Fall, wenn das südostasiatische Fischereientwicklungszentrum vom Ministerium für Landwirtschaft und Genossenschaften die Genehmigung zur Einreise nach Thailand erhält.
4. Diese Zollbefreiung für eingeführte Waren wird nur Einzelpersonen oder Organisationen gewährt. Wenn die zur Zollbefreiung berechtigte Person zollfreie Waren an Personen überträgt, die nicht berechtigt sind, oder in anderen Projekten verwendet werden, die nicht für die Zollbefreiung in Frage kommen. Diese Waren verlieren sofort ihren Anspruch auf Zollbefreiung.
5. Waren, die von Nummer vier (4) durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger und durch Bekanntmachung des Finanzministeriums ausgenommen sind. In Bezug auf die Befreiung von Waren von den Bestimmungen gemäß Abschnitt 10 des Königlichen Zolltarifdekrets 1987 vom 31. Dezember 2006 werden die folgenden Punkte als Befreiung von den Bestimmungen von Nummer vier (4) wie folgt vorgeschrieben;
6. Kraftfahrzeuge, denen internationale diplomatische Privilegien oder Privilegien im Rahmen des Abkommens über technische Zusammenarbeit gewährt werden, sind von den Bestimmungen der Nummer vier (4) ausgenommen.
7. Sonstige Waren, die von den Bestimmungen der Nummer vier (4) ausgenommen sind.
Informationen Stand 18. Februar 2023
Quelle: Zollamt
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