Richtlinien für Ausländer bei der Beantragung eines Visums für Thailand

       Ausländer, die nach Thailand reisen wollen, müssen ein Visum beantragen. Es gibt die folgenden 9 Schritte.

1. Ausländer müssen ein Visum bei der Botschaft oder dem thailändischen Generalkonsulat beantragen, das sich im Wohnsitzland befindet, oder bei der thailändischen Botschaft, die mit der Überwachung des Landes beauftragt ist, in dem dieser Ausländer ansässig ist. Wenn die Ausländer Fragen haben, wo sie ein Visum beantragen können, wenden Sie sich bitte an jede thailändische Botschaft oder jedes Generalkonsulat. (https://www.thaiembassy.org/)

2. Manche Ausländer können ohne Visum nach Thailand einreisen, wenn sie die angegebenen Bedingungen erfüllen. Es gibt 2 Gruppen wie folgt;

(1) Länder, die von der Visumpflicht für touristische Zwecke befreit sind. Personen aus diesen Ländern können sich nicht länger als 30 Tage in Thailand aufhalten. Bitte sehen Sie sich die Liste der Länder an, die von Visa für den Tourismus befreit sind, und Personen aus diesen Ländern können sich nicht länger als 30 Tage in Thailand aufhalten.
(2) Einige Länder haben ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht mit Thailand. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Liste der Länder, die mit Thailand Abkommen über die Visumbefreiung für Diplomatenpass, Dienstpass und gewöhnlichen Pass geschlossen haben.

3. Ausländer bestimmter Nationalitäten können bei der Ankunft in Thailand an den ausgewiesenen thailändischen Immigrationskontrollpunkten ein Visum beantragen (Visa on Arrival). Einzelheiten finden Sie in der Liste der Länder, die ein Visum an der Immigrationskontrollstelle erhalten können (Visa on Arrival). Personen aus diesen Ländern dürfen sich nicht länger als 15 Tage in Thailand aufhalten.

4. Ausländer, die aus Gelbfieber-betroffenen Ländern einreisen, müssen bei der Beantragung eines Visums bei der Botschaft / dem Generalkonsulat das „Internationale Gesundheitszeugnis über die Gelbfieberimpfung“ vorlegen. Darüber hinaus müssen solche Dokumente dem Einwanderungsbeamten bei der Ankunft in Thailand vorgelegt werden, um ihnen die Einreise nach Thailand zu ermöglichen. Einzelheiten finden Sie unter den Kriterien für die Erteilung eines Visums für Ausländer, die aus Ländern mit Gelbfieber-Infektionsgebieten reisen.

5. Allgemeine Qualifikationen derjenigen, die ein Visum für Thailand beantragen können, sind wie folgt:

– Ausländer müssen einen gültigen Reisepass oder ein Dokument anstelle eines gültigen Reisepasses besitzen, und die Gültigkeitsdauer des gültigen Reisepasses beträgt nicht weniger als 6 Monate.
– Ausländer müssen nachweisen, dass sie Thailand nach Ende des Aufenthalts in Thailand verlassen werden. Es ist zum Beispiel ihr Flugticket. Sie müssen auch ein Visum oder einen Nachweis vorlegen, dass sie in ihr Wohnsitzland zurückkehren oder in andere Länder weiterreisen können (falls sie eine Transitreise beantragen).
– Ausländer, die folgende Punkte nicht aufweisen, z.B. denen die Einreise nach Thailand gemäß dem Einwanderungsgesetz von 1979 verboten ist. Person, die durch das Urteil eines thailändischen Gerichts oder ein Urteil eines ausländischen Gerichts inhaftiert wurden. Person, die die Gesellschaft bedroht oder Person, die den Frieden oder die Sicherheit der Menschen gefährdet, oder Person, deren Haftbefehl von ausländischen Regierungsbeamten ausgestellt wurde. Darüber hinaus Person, die während ihres Aufenthalts in Thailand gemäß den Vorschriften genügend Geld zum Ausgeben hat, mindestens 20.000 Baht pro Person.

6. Bei der Beantragung eines Visums müssen die Ausländer ein Visum beantragen, das dem Zweck der Einreise nach Thailand entspricht. Die Visagenehmigung liegt im Ermessen der Botschaft/des Generalkonsulats. Visum für Ausländer bestimmter Nationalitäten haben spezifische Vorschriften und Kriterien. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Botschaft und das Generalkonsulat.

7. Um Probleme beim Reisen zu vermeiden, sollten Ausländer, die ein Visum für Thailand beantragen, die Gültigkeit des Visums und die Aufenthaltsdauer verstehen. Die Gültigkeit des Visums wird vom Konsularbeamten festgestellt und erscheint auf der Visummarke oder dem Visumstempel der Botschaft oder des Generalkonsulats. Die Gültigkeit eines Visums beträgt in der Regel 3 Monate ab Ausstellungsdatum. In einigen Fällen und einigen Arten von Visum kann die Gültigkeit eines Visums jedoch 6 Monate, 1 Jahr oder 3 Jahre betragen. Der Immigrationsbeamte bestimmt die Aufenthaltsdauer. Die Aufenthaltsdauer hängt von der Art des Visums ab, zum Beispiel dürfen Transitvisa nicht länger als 30 Tage, Touristenvisa nicht länger als 30 Tage oder 60 Tage und Non-Immigrant visa nicht länger als 90 Tage bleiben. Wenn die Ausländer länger als die Gültigkeitsdauer des Visums bleiben wollen, müssen sie bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragen. Wenn sie die erlaubte Zeit überschreiten, werden sie mit einer Geldstrafe von 500 Baht pro Tag belegt.

8. Ausländer, die mit irgendeiner Art von Visum nach Thailand einreisen, dürfen nicht arbeiten, bis sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Ausländer, die in Thailand arbeiten möchten, benötigen ein Non-Immigrant visa „B“, damit sie eine Arbeitserlaubnis beantragen können. Einzelheiten zur Arbeitserlaubnis finden Sie auf der Webseite des Arbeitsministeriums (https://www.mol.go.th/employee/permission_work)

9. Die Botschaft und das Generalkonsulat von Thailand sind befugt, Ausländern Visa zu erteilen, damit sie nach Thailand reisen können. Es ist die Befugnis des Immigrationsbeamten, die Aufenthaltsdauer zu bestimmen und dem Ausländer den Aufenthalt in Thailand zu gestatten. Daher dürfen Ausländer, die ein Visum erhalten haben, möglicherweise nicht in das Land einreisen, wenn der Immigrationsbeamte der Ansicht ist, dass es ihnen gemäß dem Einwanderungsgesetz von 1979 untersagt ist, nach Thailand einzureisen.


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