Ausstellung eines Ersatzausweises für Ausländer im Schadensfall – Verlust

      Die Ausländer, die im Schadens- oder Verlustfall einen Ersatz der Ausländerbescheinigung braucht, müssen dies innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Ablaufs oder der Kenntnis des Schadens oder Verlusts dem örtlichen Registeramt an ihrem Wohnsitz melden. Die Ausländer müssen eine Erneuerung oder einen Ersatz für einen neuen Personalausweis beantragen. Die Ausländer müssen die Originaldokumente und ein halbes  Körperfoto, ein volles gerades Gesicht ohne Hut, Größe 4 x 6 cm, 4 Fotos innerhalb von 30 Tagen aufnehmen und das Antragsformular Tor Tor 7 vorbereiten.

Folgende Schritte und Methoden sind zu beachten;

  • Nachweise überprüfen, die Fotos im Originaldokument mit der Person vergleichen
  • Die letzte Verlängerungsliste überprüfen
  • Den Text aus dem Duplikat kopieren und in die Bescheinigung einfügen.
  • Jeweils ein Foto in dem Antrag, Originaldokument und der Bescheinigung kleben. Die restlichen Fotos müssen an die Abteilung 4 Kor Kor 1 T.M., gesendet werden, um in dem Schlussdokument zu kleben.
  • Auf der leeren Seite in roter Tinte vermerken, dass „Diese Bescheinigung wird als Ersatz für das beschädigte oder verlorene Originaldokument ausgestellt. 

    Die Gebühr wurde gemäß der Quittung-Band…., Nr. … Datum …erhoben.“ und vom Registrator unterzeichnen lassen.

      Für den Fall, dass das Originaldokument beim aktuellen örtlichen Registeramt nicht verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an das vorherige örtliche Registeramt, wo der Ausländer sich angemeldet hatte. Sollte das Originaldokument trotzdem nicht auffindbar sein, stellen Sie bitte zuerst einen Antrag bei der Verwaltungsabteilung 1, Ausländerabteilung 1. Der Identitätsnachweis darf nicht ohne Erlaubnis des Leiters der Einwanderungsbehörde 1 geändert werden.

      Wenn die Bescheinigung beschädigt ist, der Text im Dokument durch Nässe oder sonstiges verblasst ist oder der wesentliche Teil in der Bescheinigung fehlt,

      oder die Bescheinigung nur teilweise beschädigt ist und nur ein Teil davon übrig bleibt, muss diese mit einem aktuellen Lichtbild übermittelt werden. Es werden auch die Quittungsnummer, das Datum, der Monat und das Jahr der Zahlung der Gebühr mitgeteilt.

      Das Ausländerregistrierungsgesetz des Jahres 1950 hat festgelegt, dass die Gebühr für die Ausstellung von Ausweisersatz bei Beschädigung oder Verlust wie in den Ministerialverordnungen vorgeschrieben zu erhoben sind, es darf aber nicht höher als zweihundert Baht betragen. Versäumt es der Ausländer einen Ersatz für einen beschädigten oder verlorenen Ausweis zu beantragen, wird ihm eine Geldstrafe von höchstens 1000 Baht auferlegt.


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