Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    Die Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde ist für Unternehmer von großer Bedeutung, da sie bei der Gründung von Unternehmen zur Durchführung verschiedener Geschäftstätigkeiten korrekt sein muss. Einer der Schritte dabei ist die Registrierung für die Mehrwertsteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Details für die Registrierung sind wie folgt:

  1. Wenn der Mitarbeiter die Anfrage für die Mehrwertsteuer-Registrierung gemäß Formular PP.01 mit allen relevanten Unterlagen vollständig erhält, wird die Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde (Formular PP.20) ausgestellt, die den Unternehmer gemäß dem Gesetz als registrierten Unternehmer ab dem auf der Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde angegebenen Datum anerkennt.
  2. Falls ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten hat, sollte die Anfrage zur Mehrwertsteuer-Registrierung am Hauptstandort eingereicht werden. Das Revenue Department wird jedoch für jeden Betrieb eine Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde (Formular PP.20) ausstellen. Der Unternehmer muss die Registrierungsurkunde an einem gut sichtbaren Ort in jeder Niederlassung zeigen.
  3. Falls die Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde verloren geht, zerstört oder beschädigt wird, muss der Unternehmer innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnisnahme des Verlusts, der Zerstörung oder Beschädigung einen Antrag auf eine Ersatzurkunde bei der Steuerbehörde vor Ort, der Zweigstelle oder der Large Business Tax Administration einreichen, je nach Fall.

     Um das Recht zur Mehrwertsteuer-Registrierung zu beantragen, muss der Antrag auf Mehrwertsteuer-Registrierung (Formular PP.01.1) in dreifacher Ausfertigung zusammen mit dem Antrag auf Mehrwertsteuer-Registrierung (Formular PP.01) eingereicht werden.

Die Dokumente, die für die Beantragung einer Ersatz-Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde erforderlich sind, bestehen aus:

  1. Antrag auf eine Ersatz-Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde (Formular PP.04) in dreifacher Ausfertigung.
  2. Beschädigte Mehrwertsteuer-Registrierungsurkunde (Formular PP.20).
  3. Anzeige über den Verlustfall.
  4. Vollmachtschreiben, falls jemand anderes die Vertretung übernimmt (mit 10-Baht-Gebührenmarken).
  5. Personalausweise des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten mit Fotokopien

 

Informationen vom August 4, 2022

Quellen: Revenue Department, 90 Soi Phaholyothin 7, Phaya Thai, Bangkok 10400,

Telefon: +66 2272 8000

 

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