Obwohl Thailand Ausländern erlaubt, im Land zu investieren, gibt es Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Geschäfte nur für Thailänder. Wenn ausländische Investoren mehr als 49 % des gesamten genehmigten Kapitals besitzen, können sie diese Art von Geschäften gemäß der Liste im Anhang zum Auslandsgeschäftsgesetz von 1999 in der ersten Liste nicht durchführen
Geschäfte, die aus besonderen Gründen nicht stattfinden dürfen, sind:
1. Zeitungsgeschäft, Betrieb einer Radio- oder Fernsehstation
2. Landwirtschaft oder Gartenarbeit
3. Vieh
4. Forstwirtschaft und Verarbeitung von Holz aus Naturwäldern
5. Fischerei nur auf Hydrobionten in den Hoheitsgewässern Thailands und in der ausschließlichen Wirtschaftszone Thailands.
6. Extraktion von thailändischen Kräutern
7. Handel und Versteigerung von thailändischen Antiquitäten oder historischen Gegenständen des Landes.
8. Herstellen oder Gießen von Buddha-Bildern und Bettelschalen.
9. Landhandel
Obwohl einige Aktivitäten gesetzlich verboten sind, gibt es in der Praxis Ausnahmen für ausländische Investoren, die Anspruch auf vertragliche Rechte haben.
Hinweis: Es ist möglich, eine Infografik über ein reserviertes Geschäft in Thailand zu erstellen.