Annullierung des Freizonenbetriebs

     Diejenigen, die eine Lizenz für die Einrichtung von Freizonen besitzen und den Betrieb beenden möchten, müssen dem Generaldirektor schriftlich mindestens 90 Tage vor dem Beendigungsdatum benachrichtigt werden und halten sich beim Beenden des Betriebs an die Genehmigung.

     Wenn eine Lizenz für einen Freihandelszonebetrieb vorliegt, müssen die Lizenznehmer über die Arbeit in den Freihandelszonen informiert werden. Führen Sie eine der folgenden Maßnahmen durch (bei Verstoß oder Nichteinhaltung mit einer Strafe von nicht mehr als 50.000 Baht):

  • Ausfuhr von Waren aus der Freihandelszone unter vollständiger Zahlung von Abgaben innerhalb des vom Generaldirektor festgelegten Zeitraums; oder
  • Versand von Waren außerhalb des Königreichs oder Lagerung von Waren in Zollagern, Freihandelszonen oder Freizonen gemäß dem Gesetz über das Management von Industrieeigentum in Thailand oder Verkauf an den Importeur gemäß Artikel 29 oder an eine Person, die gemäß dem Zolltarifgesetz oder anderen Gesetzen von Abgaben befreit ist, je nach Umständen.

     Wenn eine der oben genannten Maßnahmen vom Generaldirektor ausgeführt wurde und der Lizenznehmer aus der abgelaufenen Lizenz aussteigen kann, erfolgt dies ab dem Datum der Genehmigung zur Beendigung der Tätigkeit.

     Falls der Lizenznehmer, der die Einstellung der Tätigkeit gemeldet hat, jedoch nichts von den oben genannten Maßnahmen unternimmt, hat der Generaldirektor das Recht, eine Anweisung zur Widerrufung der Lizenz zu erlassen und die Vorteile für Waren in der Freihandelszone müssen beendet werden, und er muss ab dem Datum, an dem der Generaldirektor den Widerruf der Lizenz anordnet, Zollgebühren zahlen. Die Zollgebühr wird gemäß dem Zollwert und dem zum Zeitpunkt des Ablaufs des Vergünstigungszeitraums geltenden Zolltarif berechnet.

Informationen vom 23. Juli 2018.
Quelle: Abteilung für die Schaffung von Freizonen, Zollabteilung.
Telefon: +66 2667 6536.


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