Die heutige Online-Welt macht die Kommunikation oder den Handel mit Produkten weltweit möglich. Dies ist eine Marktchance für Unternehmer. Der Export von Waren ins Ausland mit den Diensten der Thailand Post Company kann jedoch in zwei Fällen wie folgt durchgeführt werden;
1. Falls keine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, kann dies bei jedem Postamt gemäß den Vorschriften der Thailand Post Company erfolgen. Es ist ohne die Kontrolle der Zollbeamten bestehen zu müssen. Es gibt die folgenden Elemente wie folgt;
- Der Export ist nicht verboten
- Es unterliegt keinen Ausfuhrbeschränkungen
- Es unterliegt keinen Ausfuhrzöllen oder Abgaben
- Übertragung von einem Absender an einen anderen Empfänger, egal wie viele Packungen mit einem Gesamtpreis von nicht mehr als 10.000 Baht für allgemeine Artikel oder nicht mehr als 50.000 Baht für Edelsteine, Gold, Schmuck und Ornamente aus Weißgold
- Es handelt sich nicht um einen Export, der eine Zollrückerstattung oder einen Steuerausgleich beantragt
- Es handelt sich nicht um eine Ausfuhr, bei der für die Wiedereinfuhr eine Nettobescheinigung verlangt wird
2. Bei Nichteinhaltung der Nummer 1 muss der Ausführer eine elektronische Ausfuhranmeldung mit folgenden Schritten erstellen;
- Exporteure sind als Verzoller beim Postzolldienst registriert (falls noch nicht registriert)
- Der Exporteur reicht eine elektronische Ausfuhranmeldung und eine Umzugsrechnung ein, die den Service des Schalterdienstes nutzen, Steuern zahlen (falls zutreffend) und die Waren dem Beamten zur Inspektion bringen können. Bringen Sie dann die exportierten Artikel zur Hinterlegung bei der Post und bringen Sie den Ausfuhrnachweis mit, benachrichtigen Sie den Zollbeamten über Ausfuhrbescheinigung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Postal Customs Service Division, Bangkok Customs Office, Customs Department, 111 Soi Chaengwattana 5, Chaengwattana Road, Thungsonghong, Laksi, Bangkok 10020, Telefon +66 2575 1002 / 3
Angaben vom 18. Februar 2023
Quelle: Zollamt
Tel. 1164 oder +66 2667 6107 / 8